Koalitionsgipfel passt Integrationsgesetz an

Der Koalitionsgipfel macht es amtlich: Die Integration von Flüchtlingen soll unter dem Prinzip „Fördern und Fordern“ vorangetrieben werden. Möglichst viele Flüchtlinge, so Merkel, sollen in Deutschland eine Arbeit finden. Doch welche konkreten Möglichkeiten gibt es, um die Integration voranzutreiben?

Willige Arbeitskräfte und vakante Arbeitsstellen

„Flüchtlinge werden nach wie vor, oft trotz Ausbildung, hoher Qualifikationen und Motivation, ausgebremst“, so Thomas Rehder, Geschäftsführer der iperdi Holding Nord GmbH, eines Personaldienstleisters. Tatsächlich verfügt, nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, jeder fünfte Flüchtling über einen Hochschulabschluss, etwa jeder dritte bringt eine Ausbildung mit, die einem deutschen Facharbeiter entspricht. Sei es wegen fehlender Dokumentation, der Sprachbarriere oder der Duldungszeit, die Flüchtlinge und Asylbewerber werden durch bürokratische Hürden monatelang zum Nichtstun gezwungen. „Um Flüchtlinge sinnvoll zu ´fördern und fordern‘, um es mit den Worten des Koalitionsgipfels zu sagen, muss die Integration in den Arbeitsmarkt bereits während des Asylverfahrens beginnen“, erklärt Rehder. Viele Unternehmen, darunter auch Zeitarbeitsfirmen wie die iperdi GmbH, sind schon jetzt gerne bereit, Flüchtlinge in ihre Reihen aufzunehmen: „Wir haben auf der einen Seite gute, qualifizierte Arbeitskräfte, die arbeiten wollen und auf der anderen Seite Unternehmen, mit einem hohen Bedarf an Arbeitskräften, die bereit sind, Flüchtlinge einzustellen. Noch liegt die Problematik an dem Zwischenschritt: dem Asylverfahren.“

Integrationsgesetz in der Anpassung

Die deutsche Bürokratie ist ein Dschungel, der selbst bei Einheimischen zuweilen für Ratlosigkeit sorgt. Wie es dann Flüchtlingen zwischen Bestimmungen rund um den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Subsidiärem Schutz, Asylanträgen und Abschiebungsverboten ergeht, ist wenig verwunderlich.
Das Prozedere soll nun erleichtert werden. Im Koalitionsgipfel wird vorgesehen, dass im Rahmen des Integrationsgesetzes die Vorrangprüfung, bei der vakante Stellen vorrangig von europäischen Bewerbern besetzt werden, für drei Jahre ausgesetzt wird. Verweigert ein Asylsuchender integrative Maßnahmen, sollen die zuteilwerdenden Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz gekürzt werden. Angesichts der Masse an Flüchtlingen soll es nun auch Asylbewerbern ermöglicht werden, einen Wohnsitz zugewiesen zu bekommen. Ein weiterer Kernpunkt des Integrationsgesetzes ist die Zulassung von Asylbewerbern zur Leiharbeit.

Ein Beschluss, den Thomas Rehder begrüßt: „Die Zeitarbeit kann und wird zur schnellen Integration der Asylbewerber beitragen – sowohl in Bezug auf die Sprache als auch bei der Aus- und Fortbildung. Es geht für uns nicht darum, günstige Arbeitskräfte zu rekrutieren. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, tarifliche Entgeltgruppen und Branchenzuschläge macht es für Zeitarbeitsunternehmen finanziell keinen Unterschied, woher unsere Angestellten kommen. Flüchtlinge erhalten, gemäß dem Mindestlohn, das gleiche Gehalt. Unser Hauptanliegen ist es, den Bedarf an Arbeitskräften unserer Kunden zu decken. Diese beklagen bereits vielfach den Verlust von Aufträgen aufgrund des Mangels an entsprechendem Personal.“

Das Integrationsgesetz soll am 24. Mai im Zuge der Klausurtagung der Regierung beschlossen werden. Es bleibt, die Neuerungen mit Spannung zu erwarten.