Kleinunternehmer von Bürokratie entlasten

Eine Vereinfachung des Umsatzsteuergesetzes wollen die Freien Berufe Schleswig-Holsteins anregen. Der Landesverband der Freien Berufe (LFB SH) schlägt vor, die Kleinunternehmergrenze auf 35.0000 Euro anzuheben.

Die Umsatzbesteuerung für sogenannte Kleinunternehmer wird von vielen Unternehmensgründern und auch Freiberuflern wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz ist, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen (Gesamt-)Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht über 17.500 EUR hatte und im laufenden Kalenderjahr einen voraussichtlichen Umsatz nicht über 50.000 EUR haben wird. Das geltende Umsatzsteuergesetz sieht für Kleinunternehmer zwar Erleichterungen vor. Der Betrag von 17.500 EUR ist aber nicht mehr realistisch und muss dringend an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Der LFB SH hat deshalb in seiner letzten Mitgliederversammlung einstimmig gefordert, die sogenannte Kleinunternehmergrenze von derzeit 17.500 EUR auf 35.000 EUR anzuheben. „Wir sind überzeugt“, so Hans-Peter Küchenmeister, Präsident des LFB SH, „dass die von uns vorgeschlagene Anhebung bei der Finanzverwaltung ebenso wie bei vielen Unternehmensgründern und Freiberuflern zu einer deutlichen Entlastung von bürokratischem Aufwand führen wird.“

Mit seinem Beschluss hat der Landesverband zugleich die schleswig-holsteinische Landesregierung und die Landtags-fraktionen gebeten, sich mit einer Bundesratsinitiative für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen; eine zustimmende Reaktion gab es spontan vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Johannes Callsen. Der LFB SH hat ebenso die gerade neu gewählten Bundestagsabgeordneten gebeten, auf eine entsprechend Gesetzesänderung hinzuwirken.

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