Kleinhirsche in Zoos müssen nicht wegen der EU sterben

Entgegen anderslautender Berichte muss der Zoo
Leipzig seine chinesischen Kleinhirsche (Muntjaks) nicht aufgrund
einer EU-Verordnung töten. Die EU-Verordnung über invasive
gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung schreibt nicht das
Töten von Tieren vor. Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission
in Deutschland, erklärte dazu: „Laut der Verordnung sind Zoos zwar
dazu verpflichtet, zur Umsetzung der Verordnung beizutragen, das
heißt, die Ausbreitung der in der Liste aufgeführten Arten (wie der
Chinesischen Muntjaks) zu verhindern. Sie können aber jedes Tier bis
zu seinem natürlichen Tod halten – wenn sie sicherstellen, dass die
Tiere sich nicht vermehren oder entkommen.“

Die erste EU-Liste über invasive gebietsfremde Arten enthält 37
Pflanzen- und Tierarten, die eine Gefahr für die Artenvielfalt in
Europa darstellen. Dazu gehören auch die Kleinhirsche (Chinesische
Muntjaks). Die Mitgliedstaaten sind angehalten, gegen eine weitere
Verbreitung der aufgeführten Arten vorzugehen. Die Mitgliedstaaten
sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel
zu erreichen. Aus der Verordnung ergibt sich keine Verpflichtung zur
Schlachtung von Tieren.

Zudem gelten für die 37 Arten auf der EU-Liste der invasiven Arten
Ãœbergangsfristen hinsichtlich eines generellen Verkaufs- und
Beförderungsverbotes. Artikel 32(2) der Verordnung legt fest, dass
kommerzielle Bestände aller auf der Liste aufgeführten Arten
innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Liste verkauft werden
können. Die Tiere können transportiert werden, auch in andere
EU-Staaten. Es gilt auch hier die Vorgabe, eine Vermehrung oder das
Entkommen der Tiere zu verhindern. Die Übergangsfrist läuft für alle
37 aufgeführten Arten bis zum 2. August 2017.

Pressekontakt:
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Claudia Guske, +49 (30) 2280-2190

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