Zur aktuellen Diskussion über die Neugestaltung der
Kastenhaltung erklärt die agrarpolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion, Kirsten Eickhoff-Weber:
Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2016 klargestellt,
dass die gängige Haltung von Sauen in Kastenständen gegen die
Mindestbestimmungen in der Tierschutz-Nutztierverordnung verstößt und
eine Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg
abgelehnt.
Auf der Fachebene wird zurzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
diskutiert und um Übergangsfristen gerungen. Lösungen mit
rahmengebenden Vereinbarungen zur „Neugestaltung der Kastenhaltung“
sind in absehbarer Zeit wohl eher nicht zu erwarten. Das hat der
Bericht des Landwirtschaftsministeriums in der heutigen Sitzung des
Umwelt- und Agrarausschusses deutlich gemacht.
Das ist ein unhaltbarer Zustand zumal die Tiere heute anders
aussehen als vor 20 Jahren. Oftmals bestimmt nicht mehr der Landwirt
die passenden Sauen für seinen Stall sondern Großfleischproduzenten
bestimmen die Einheits-Genetik. Tierhaltungssysteme müssen den
Bedürfnissen der Tiere angepasst werden und nicht die Tiere an die
Haltungssysteme.
Hier muss schnellstmöglich geklärt werden, wie der Stall der
Zukunft aussieht, damit die Schweinehalter in moderne, und dem
Tierwohl besser entsprechende Ställe investieren können. Die
Umsetzung muss mit den Tierhaltern abgestimmt werden. Gerade
kleinere, regionale Betriebe brauchen dabei Planungssicherheit und
zuverlässige Unterstützung. Hier muss auch die neue EU-Förderperiode
in den Blick genommen werden. Die Bindung der Förderung allein an die
Anzahl der Hektar wird den tierhaltenden Betrieben nicht gerecht. Wir
brauchen eine Ausrichtung der Förderung am Tierwohl.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell