Zum heutigen Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) erklärt SoVD-Bundesfrauensprecherin Edda
Schliepack: Auf Initiative der Patientenvertretung im Gemeinsamen
Bundesausschuss können künftig HIV-infizierte Paare mit Kinderwunsch
eine Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung herbeiführen und
diese mit Unterstützung der Gesetzlichen Krankenversicherung in
Anspruch nehmen. Bisher gibt es keinen Anspruch auf Kostenübernahme
durch die Krankenkassen, wenn einer der beiden Partner HIV-positiv
ist. Der G-BA-Beschluss ist rechtlich überfällig. Zudem ist aufgrund
des medizinischen Fortschritts ein Ansteckungsrisiko bei der
künstlichen Befruchtung HIV-betroffener Paare nahezu ausgeschlossen.
Für die rund 56.000 HIV-infizierten Menschen in Deutschland ist der
heutige Beschluss des G-BA ein wichtiges Signal. Rund 19 Prozent der
Patienten sind weiblich und die meisten zwischen 20 und 40 Jahre alt.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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