Kfz-Gewerbe: Kauf von Elektrofahrzeugen fördern

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
(ZDK) spricht sich dafür aus, den Erwerb von Elektrofahrzeugen zu
fördern. Anders sei das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020
etwa eine Million Elektrofahrzeuge auf die deutschen Straßen zu
bringen, kaum zu erreichen, so ein Sprecher. In einem Positionspapier
zur Elektromobilität regt das Kfz-Gewerbe an, außer Kaufanreizen
analog der Umweltprämie auch zinslose Kredite und steuerliche
Vergünstigungen beim Kauf eines Elektrofahrzeugs zu gewähren. Weitere
positive Effekte könnten durch freies oder begünstigtes Parken in
innerstädtischen Bereichen sowie die Einführung des
Wechselkennzeichens erzielt werden.

Als etablierte Schnittstelle zu den Kunden bei Vertrieb und
Service von Elektrofahrzeugen sei das Kfz-Gewerbe bereits heute gut
aufgestellt. Die bestehende, flächendeckende Infrastruktur der
Autohäuser und Werkstätten und die daraus resultierende Nähe zum
Kunden trage maßgeblich zur Akzeptanz von Elektroautos bei. Der
Zentralverband begleite den Prozess zur Unterstützung der Ziele der
Bundesregierung gemäß des „Nationalen Entwicklungsplans
Elektromobilität“ durch die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen 6
(Nachwuchs/Qualifizierung) und 7 (Rahmenbedingungen/Markteinführung)
und engagiere sich außerdem in verschiedenen Gremien und
Modellregionen.

Bezüglich der Qualifizierung ihrer technischen Mitarbeiter seien
die Kfz-Betriebe für die Anforderungen der Elektromobilität gut
gerüstet. Denn die vorhandenen dualen Ausbildungsberufe
„Kfz-Mechatroniker“ und „Mechaniker für
Karosserieinstandhaltungstechnik“ deckten inhaltlich die
Anforderungen der Elektromobilität grundsätzlich ab. Durch ergänzende
überbetriebliche Lehrgänge würden die Auszubildenden schon heute an
die neue Elektrotechnologie herangeführt. Ziel sei es, die aufgrund
der Ausbildungsverordnungen zu erlangenden Fertigkeiten und
Fähigkeiten noch deutlicher hervorzuheben und zu beschreiben sowie
vorhandenes Lehr- und Lernmaterial der Berufsschulen noch präziser zu
formulieren. Dies gelte auch entsprechend für den Ausbildungsberuf
„Automobilkaufmann“. Für die Weiterbildungsberufe
„Kfz-Servicetechniker“ und „Kfz-Meister“ seien die bestehenden
Verordnungen entsprechend zu analysieren und, falls erforderlich, zu
aktualisieren.

Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher, Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Tel.: 0228/91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de