Gemeinsame Pressemitteilung
Derzeitige Kennzeichnungspraxis bei Getränkeverpackungen führt zur
systematischen Verwirrung und Täuschung der Verbraucher –
Koalitionsvertrag sieht aussagefähige Kennzeichnung von
Getränkeverpackungen nach Einweg und Mehrweg vor, die aber aus dem
Wirtschaftsministerium blockiert wird – Einweglobby versucht mit
schön gerechneten Ökobilanzen Maßnahmen zum Mehrwegschutz zu
verhindern
Das im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung abgegebene
Bekenntnis zum Schutz des deutschen Mehrwegsystems im Getränkebereich
hat nach fast einem Jahr noch zu keinerlei Konsequenzen geführt.
Insbesondere lässt die versprochene Einführung einer klar
unterscheidbaren Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegflaschen auf
sich warten. Darauf haben die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), die
Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), der Verband mittelständischer
Privatbrauereien sowie der Bundesverband des Deutschen
Getränkefachgroßhandels vor der Presse in Berlin hingewiesen und die
Bundesregierung eindringlich zum Handeln aufgefordert.
„Die Bundesregierung darf sich nicht dem Druck der internationalen
Einweglobby beugen und weiterhin tatenlos zusehen, wie das
Getränke-Mehrwegsystem sturmreif geschossen wird. Der Verbraucher hat
ein Recht auf eine klare Kennzeichnung der Getränkeverpackung nach
Einweg und Mehrweg. Und er muss zudem darüber informiert werden, wie
viel der jeweilige Pfandwert beträgt wie dies, z.B. in den USA üblich
ist. Jeder zweite Verbraucher glaubt, er kaufe umweltfreundliche
Mehrwegflaschen, wenn er Pfand bezahlen muss“, erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und verwies auf eine aktuelle
Untersuchung von TNS-Emnid, die dieses verheerende Ergebnis des
aktuellen Kennzeichnungs-Wirrwarrs an den Tag brachte. „In der
Theorie bekennt sich die Bundesregierung nach wie vor zu Mehrweg.
Praktisch fehlt aber seit Jahren der Mut, endlich effektive
Kennzeichnungsregeln für den Umwelt- und Verbraucherschutz
umzusetzen. Die Fakten liegen auf dem Tisch, es ist Zeit zum
Handeln.“
Die Diskrepanz zwischen wohl formulierten Mehrwegbekundungen und
dem jahrelangen Aussitzen der Probleme lasse an der Ernsthaftigkeit
der Bundesregierung zweifeln. Der vom Bundesumweltministerium (BMU)
erstellte Entwurf einer Kennzeichnungsverordnung werde seit Monaten
von Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) blockiert. Dort werde „völlig
unkritisch die Argumentation einwegorientierter Wirtschaftsinteressen
übernommen“, kritisiert Resch.
Nachdem die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf wegen
angeblicher Handelshemmnisse kritisiert hatte, sei das
Bundesumweltministerium erstaunlich schnell eingeknickt und
diskutiere nun ohne Not Kompromisslösungen, die die Mehrweg-Allianz
für untauglich hält. Erwähnt wurden in diesem Zusammenhang eine
Kennzeichnung am Verkaufsregal sowie eine Aufklärungskampagne. Für
Rückzieher gebe es jedoch keine ernsthafte juristische Begründung,
erläutert Clemens Stroetmann, Staatssekretär a. D. und
Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg: „Mit dem Logo der
Deutschen Pfand Gesellschaft, DPG, besteht schon eine
Kennzeichnungspflicht auch für Importprodukte bepfandeter
Einweggetränke. Zudem ist es üblich, die Produkte in der jeweiligen
Landessprache des Vertriebslandes zu kennzeichnen.“ Es sei deshalb
nicht nachvollziehbar, warum die für die Verbraucherinformation
notwendige Zusatzinformation „Einweg“ bzw. „Mehrweg“ nun nach Meinung
der Kommission einen unzumutbaren Zusatzaufwand darstellen solle. Der
Aufwand reiche jedenfalls kaum aus, um darauf ein
Vertragsverletzungsverfahren zu gründen. Auch Sonderregelungen für
den Import von Kleinstmengen seien bei Einwegverpackungen längst
üblich. Mehrwegflaschen würden hingegen nur zu einem äußerst geringen
Anteil international gehandelt, so dass in diesem Bereich nicht von
einem Handelshemmnis gesprochen werden könne.
Auch in der Praxis gibt es keine nachvollziehbaren Gründe gegen
die Einführung einer Kennzeichnungsverordnung. „Mit einer
angemessenen Frist kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Abfüller
zu“, erklärt Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private
Brauereien Deutschland e.V.. Schließlich bestätigt die derzeitige
Kennzeichnungspraxis einzelner Abfüller, dass eine
verbraucherorientierte Kennzeichnung zu keinerlei
Wettbewerbsnachteilen führt. So kennzeichnet die Adelholzener
Alpenquellen GmbH freiwillig ihr Produkt „Active O2“ neben dem
gesetzlich vorgeschriebenen DPG-Logo zusätzlich mit dem Schriftzug
„Einweg“ und der Pfandhöhe „25 Cent“. „Einzelne Abfüller, die
freiwillig ihre Produkte mit einer Bildmarke und der Angabe der
Pfandhöhe zur Unterscheidung zwischen Einweg und Mehrweg
kennzeichnen, sind mustergültig. In der Praxis sind sie aber leider
noch die Ausnahme“, bedauert Demleitner. Nur eine konsequente und
unverwässerte Kennzeichnungsverordnung gebe den Verbrauchern die
Möglichkeit einer selbstbestimmten und bewussten Entscheidung zum
Kauf umweltfreundlicher Mehrwegflaschen oder klimaschädlicher
Einweggetränkeverpackungen. Das vom Gesetzgeber vorgegebene und
bislang zur Kennzeichnung von Einweg ausreichende DPG-Logo kennen die
wenigsten Verbraucher. „Im Streit über die geplante
Kennzeichnungsverordnung muss die Bundesregierung nun endlich Farbe
bekennen und erklären, ob sie ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst
nimmt oder diesen nur als ein schön beschriebenes Blatt Papier
ansieht“, fordert Demleitner. „Eine Verwässerung der
Kennzeichnungspflicht, wie beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht
am Verkaufsregal statt auf der Getränkeverpackung käme einer
Bankrotterklärung des Mehrwegengagements der Bundesregierung gleich.“
„Eine klare Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegverpackungen kann
nur ein erster notwendiger Schritt auf dem Weg zu weiteren
Mehrwegschutzmaßnahmen sein“, erklärt Günther Guder,
Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband des Deutschen
Getränkefachgroßhandels e.V.. „Vor dem Hintergrund weiter fallender
Mehrwegquoten im alkoholfreien Getränkebereich fordern wir die
Einführung einer Lenkungsabgabe von 20 Cent pro Einweg-Verpackung.
Dies wäre ein klares politisches Signal an die Einweglobby, die
derzeit mit fadenscheinigen Argumenten und systematisch schön
gerechneten Ökobilanzen versucht, Dosen und Plastikflaschen wieder
hoffähig zu machen, um im Ergebnis weitere Maßnahmen zum
Mehrwegschutz zu verhindern“, erläutert Guder. Einwegverpackungen
werden von Großabfüllern und Großformen des Lebensmittelhandels in
Verbindung mit Niedrigstpreisen dazu genutzt, mittelständische
Betriebe vom Markt zu verdrängen. „Eine rasche Verabschiedung
weiterer Mehrwegschutzmaßnahmen durch die Politik ist daher auch ein
Bekenntnis zur Unterstützung mittelständischer Strukturen in der
deutschen Getränkewirtschaft, die allein rund 170.000 nicht
exportierbare Arbeitsplätze umfasst“, so Guder.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170,
E-Mail: resch@duh.de
Clemens Stroetmann, Geschäftsführer Stiftung Initiative Mehrweg,
Eichenweg 11, 14557 Wilhelmshorst, Tel.: 033205 24037,
Fax: 033205 24038, E-Mail: c.stroetmann@versteyl-berlin.de
Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband des
Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Monschauer Straße 7,
40549 Düsseldorf, Tel.: 0211 683938 Fax: 0211 683602,
Mobil: 0172 2424 950, E-Mail: guder@bv-gfgh.de
Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien
Deutschland e.V., Rheinstr. 11, 65549 Limburg, Tel.: 06431 52048,
Fax: 06431 53612, mobil: 0171 5311444,
E-Mail: info@private-brauereien-deutschland.de
Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867 21,
Mobil 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de