Das sind auf der einen Seite alle Hartz IV Empfänger, die in Zukunft nicht mehr am
staatlichen Wett-Geschäft teilnehmen dürfen, und auf der anderen Seite die
Annahmestellen für Lotto, Rubbellose und Sportwetten, denen eine ordentliche Summe
an Strafgeld droht, wenn sie ihre Kunden nicht als Hartz IV-Empfänger identifizieren.
Kurz und knapp wird immer eine Zeile des Urteils zitiert, welche die wichtigsten Punkte
zusammenfasst: „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen
stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger“. Es gilt hier also, die Empfänger von
Arbeitslosengeld 2 davor zu bewahren, das wenige Geld, das sie im Monat zur Verfügung
haben, für Wettgeschäfte aus dem Fenster zu werden.
Schließlich sieht das Gesetz einen Hartz IV-Empfänger im Verhältnis zum Glücksspiel
ganz genauso wie einen Minderjährigen. Nun hagelt es aber kräftig Kritik gegenüber
dieser Entscheidung des Landsgericht Köln und es wird von Diskriminierung und
Entmündigung gesprochen.
Weiterhin zeigen sich die Annahmestellen für die nun verbotenen Produkte und
Angebote sehr überrascht und verwirrt. „Man sieht es den Menschen doch nicht an, ob sie
Hartz IV empfangen.“ meint ein Kiosk-Betreiber. Man kann ja schlecht von jedem
Kunden, der sich ein Rubbellos über die Theke reichen lässt, nach dem
Einkommensbescheid fragen. Keiner weiß so recht, wie man diese neuen Gesetze
einhalten soll und dennoch gibt es sie.
Auch Westlotto gibt sich überrascht: „Wir wurden bislang nicht zu der Sache gehört und
von der Entscheidung völlig überrascht“ erklärte der Sprecher der Gruppe öffentlich.
Inzwischen hat das Unternehmen gegenüber dem Urteilsspruch des Landsgerichts Köln
Einspruch eingelegt.
Angesichts der lauten und breiten Proteste dürfte diese Angelegenheit auch weiterhin für
Beachtung sorgen. Daher kann man nicht ausschließen, ob die deutschen Bürgen die auf
Hartz IV angewiesen sind, nicht vielleicht bald ihre Rubbellose zurückbekommen werden.