Gründerlexikon testet Steuersoftware

Einen besonderen Service für Gründer bietet das Gründerlexikon mit dem Testen verschiedener Programme.
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„Finanztest“, die Zeitschrift der unabhängigen Stiftung Warentest hat in Ausgabe 3/2011 verschiedene Steuerprogramme getestet. Steuerexperten und sieben Laien ohne Kenntnisse im Steuerrecht prüften neun Programme auf Herz und Nieren. Die Steuer-Spar-Erklärung 2011 ging mit der Gesamtnote 1,7 als einer von zwei Siegern aus dem Vergleich hervor. Der Hersteller, die Akademische Arbeitsgemeinschaft, ist Teil des Informationsdienstleisters Wol
Wer frühzeitig und gründlich den Verkauf des eigenen Unternehmens plant, kann entscheidende Steuervorteile für sich nutzen. In einem Unternehmen stecken Herzblut und jede Menge Arbeit, eine Fülle von Ideen und nicht zuletzt die über Jahre getätigten Investitionen. All dies fließt in die Vorstellungen vom Verkaufspreis ein, wenn sich die Eigentümer einmal von ihrem Unternehmen trennen. Eine wichtige Rolle spielen aber auch die für die
Veräuß
Der Bundesfinanzhof hat sich in drei Urteilen vom 11. November 2010 (Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) mit der Frage beschäftigt, ob Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine einkommensteuerlich als Barlohn oder als Sachbezug zu behandeln sind. Letzterer bleibt nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei. Mit den neuen Urteilen hat der BFH seine bisherigen Grundsätze für die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachloh
Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 erteilen Finanzämter verbindliche Auskünfte nur noch gegen Gebühr. Angesichts der Komplexität des deutschen Steuersystems wurde über die Verfassungskonformität dieser Regelung jahrelang gestritten. Das Finanzgericht Münster befand sie in einer, im Folgenden von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig geschilderten, Entscheidung für verfassungskonform.
Das Jahressteuergesetz 2010 hat mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Vorsteuerabzugsfähigkeit von Gebäuden und Grundstücken gemischter Nutzung geändert. Die Steuerspezialisten der Augsburger Kanzlei Heim schildern die für Unternehmer bedeutsame Neuregelung.
Wie auch bereits in den Vorjahren gehören Kanzleien aus unserem Kanzleiverbund zu den TOP-Kanzleien.
Den deutschen Unternehmern droht durch die Künstlersozialabgabe nach wie vor eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Für das Jahr 2011 wurde der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe unverändert auf 3,9% der Bemessungsgrundlage festgesetzt.
Mit Wirkung vom 01.Januar 2011 regelt der Gesetzgeber einige Aspekte der Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung neu, um ihrem Missbrauch entgegenzuwirken. Über die Regelungsänderungen informiert der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig.
Möchte sich ein Unternehmer aus seiner Tätigkeit zurückziehen, steht er vor der Wahl, das Unternehmen durch einen Nachfolger weiterführen zu lassen oder es zu verkaufen. Für die realistische Einschätzung dieser Alternativen ist die Versteuerung der Unternehmensveräußerung überaus relevant.