Unternehmen investieren zu wenig in Kundenservice. / Unzufriedene Kunden können nicht gehalten werden. / Problem: Kostenreduzierung steht im Fokus wirtschaftlichen Handelns. / Wachstum nur durch Kunden möglich. / Weitere Informationen unter http://jschuessler.de.
Der Bundesfinanzhof hat sich in drei Urteilen vom 11. November 2010 (Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) mit der Frage beschäftigt, ob Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine einkommensteuerlich als Barlohn oder als Sachbezug zu behandeln sind. Letzterer bleibt nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei. Mit den neuen Urteilen hat der BFH seine bisherigen Grundsätze für die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachloh
Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 erteilen Finanzämter verbindliche Auskünfte nur noch gegen Gebühr. Angesichts der Komplexität des deutschen Steuersystems wurde über die Verfassungskonformität dieser Regelung jahrelang gestritten. Das Finanzgericht Münster befand sie in einer, im Folgenden von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig geschilderten, Entscheidung für verfassungskonform.
Das Jahressteuergesetz 2010 hat mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Vorsteuerabzugsfähigkeit von Gebäuden und Grundstücken gemischter Nutzung geändert. Die Steuerspezialisten der Augsburger Kanzlei Heim schildern die für Unternehmer bedeutsame Neuregelung.
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Duisburg – Laptop einschalten schon ist das Internet da. Außer an Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen frequentierten Plätzen ist dies jedoch kaum möglich. Aber auch hier müssen meistens umständlich Kennungen eingegeben werden oder es muss ein Ticket gekauft werden. Alles in allem umständlich, will man doch nur mal schnell seine Mails abrufen oder etwas im Internet suchen.
Laut Studie der defacto Gruppe fühlen sich die Konsumenten durch die klassischen Werbemedien zunehmendüberfordert (dadurch werden diese auch im Verhältnis immer kostenintensiver). 75% der Befragten gaben an, dass sie durch die wachsende Informationsflut zunehmend denÜberblick verlieren.
Immobilienbewertung für Makler, Architekten, Ingenieure und Sachverständige – Die Wertermittlung von Immobilien fällt selbst erfahrenen Hasen oft nicht leicht. Neben der denkbar einfachsten Softwarelösung bietet die GfI in einzigartig kostengünstigen Paketen auch Gutachtenvorlagen sowie ein eigenes kompaktes Lehrbuch zur Immobilienbewertung an.