Geringere Mindeststrafe für Genitalverstümmelung geplant

Bundesratsinitiative zur Schaffung eines eigenen Straftatbestandes "Genitalverstümmelung" sieht die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe von "nicht unter drei Jahren" auf "nicht unter zwei Jahre" vor. Die Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden.