Werbung mit Garantie muss keine konkreten Angaben über die Garantie enthalten
Viele Unternehmen machen von der Möglichkeit Gebrauch, in der Werbung für ihre Produkte besonders auf Garantien hinzuweisen, um so potentielle Käufer zu überzeugen.
Lange herrschte die Auffassung vor, bereits die Werbung mit einer Garantie müsse konkrete Angaben über die Rechte des Garantieempfängers und die Geltendmachung der Garantie enthalten.