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Praxisratgeber mit ausführlich erläuterter Musterunterunterlassungserklärung zum Umgang mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Domainrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht und Urheberrecht

Unvollständiges Impressum kann teuer werden

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Internetauftritt mit einem Impressum zu versehen, das die für die Identifikation und den Wirtschaftsverkehr notwendigen Daten angibt.

Dabei scheinen die Daten unterschiedlichen Zwecken zu dienen und werden somit von Unternehmen unterschiedlich priorisiert.

Doch ist es nicht ratsam, die gesetzlichen Informationspflichten der §§ 5 und 6 TMG zu ignorieren.