Rechtsanwalt Dippoldiswalde – RA Horrion: Hat ein Gebrauchtwagen eine Neulackierung erhalten, kann sich der Käufer nicht darauf berufen, es fehle die für den Gebrauch übliche Beschaffenheit.
Rechtsanwalt Dresden – RA Horrion: Auch eine an Formmangel leidende Abmahnung behält
ihre Warnfunktion und darf Grundlage einer Arbeitgeberkündigung sein
Rechtsanwalt Dresden-RA Horrion-Der Vereinsvorstand haftet bei verzögerter Insolvenzanmeldung persönlich unbeschränkt gegenüber aussenstehenden Gläubigern.
Haftet der Vereinsvorstand auch-wie ein GmbH-Geschäftsführer-gegenüber dem Verein auf Erstattung von Zahlungen ab Insolvenzreife?
Schuldnerberatung Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden-Insolvenzverwalter kann die Genossenschaftsmitgliedschaft des Schuldners/Mieters kündigen und den Genossenschaftsanteil fordern.
Arbeitsrecht Dippoldiswalde: Rechtsanwalt Horrion: Ist durch Landesgesetz das Rauchen in Gaststätten verboten und fällt ein Arbeitnehmer in den Schutzbereich des Verbots, kann er gemäß § 618 Abs. 1 BGB i.V.m. § 5 Abs. 1 ArbStättV einen raucherfreien Arbeitsplatz verlangen.
Arbeitsrecht Dresden: Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Achtung-Unterschreitung von Tariflohn von mehr als einem Drittel kann Lohnwucher sein. Es drohen erhebliche Nachzahlungen für Arbeitgeber.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat entschieden, dass nicht veröffentlichte und geheim gehaltene Vorgaben zu Gegenständen aus Handgepäck, Reisegepäck und Fluggepäck am Flughafen beim Sicherheits-Check gegenüber Fluggästen keine Rechtswirksamkeit entfalten und daher für diese nicht bindend sind. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reiserecht und Luftverkehrsrecht)
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 02. Mai 2007 entschieden, dass Fluggäste gegen die Fluggesellschaft grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen in die Obhut der Fluggesellschaft gelangen, verloren gehen. Die Übergabe in die Obhut der Fluggesellschaft hat der Fluggast jedoch genauestens und beweisbar zu dokumentieren. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reiserecht und Luftverkehrsrech
Fluggäste haben Ansprüche gegen Fluggesellschaften aus der Annullierung, Überbuchung, Umbuchung oder Verspätung von Flügen. Fluggäste müssen die theoretisch bestehenden Ansprüche jedoch praktisch durchsetzen. Zur Durchsetzung stellt sich die Frage, welches Gericht für die Durchsetzung der Ansprüche zuständig ist? Wo ist der Gerichtsstand? Zugleich eine Besprechung des EuGH-Urteils vom 09.07.2009 (Rs. C-204/08, Peter Rehder gegen Air Baltic C
Flug verpasst – Ticket verfallen – Geld weg. So einfach wie viele Fluggesellschaften sich die Abwicklung der Nichtwahrnehmung von Flügen vorstellen, ist die Rechtslage nicht. Fluggäste haben Ansprüche auf Erstattung der von Ihnen vorgeleisteten Gelder. Da die Airlines die Erstattung nur widerwillig vornehmen, müssen Fluggäste aktiv tätig werden und sollten ihre Ansprüche einfordern. Der Beitrag gibt hilfreiche Informationen für die Durchsetzung der Anspr&u