Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages

Nicht selten kommt es in der Praxis vor, dass der Arbeitgeber eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt.

Es hat sich oft gezeigt, dass es meist sinnvoll ist, hiergegen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vorzugehen.

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Laut § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter bezüglich ihrer Rechte zu schulen, damit diese wissen, wann sie benachteiligt werden und wie sie sich gegen solche Diskriminierungen wehren können.
Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann dies für ihn weitreichende und unangenehme Konsequenzen haben. Die bloße Aushändigung von Informationen über das Allgemeine Gleichstellungsgeset

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Unvollständiges Impressum kann teuer werden

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Internetauftritt mit einem Impressum zu versehen, das die für die Identifikation und den Wirtschaftsverkehr notwendigen Daten angibt.

Dabei scheinen die Daten unterschiedlichen Zwecken zu dienen und werden somit von Unternehmen unterschiedlich priorisiert.

Doch ist es nicht ratsam, die gesetzlichen Informationspflichten der §§ 5 und 6 TMG zu ignorieren.