Vorsicht bei der Auswahl Ihres Firmennamens!

Ein Firmenname wird meist so gewählt, dass potentielle Kunden einerseits wissen, um was für eine Art von Unternehmen es sich handelt, andererseits soll ein positiver Eindruck erweckt werden.

Eine positive und seriöse Wahrnehmbarkeit lässt sich gestalten. So kann man den Firmennamen so wählen, dass anzunehmen ist, das eigene Unternehmen stehe unter öffentlicher Aufsicht oder werde gar von einem Bundesland oder der Bundesrepublik Deutschland betrieben.

Rechtsanwalt Dr. Deckert beantwortet Fragen zum Wohnungseigentumsrecht

(Freiburg, 18. März 2009) – Seit dem 1. Juli 2007 ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Nun ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Die FDP-Fraktion stellte im Bundestag eine so genannte “Kleine Anfrage” an die Bundesregierung mit 27 Fragen zur Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes.

Vorsicht bei der Angabe Ihrer Unternehmensstandorte!

Unternehmen müssen sich im Markt etablieren und beim potentiellen Kunden den Eindruck erwecken, die beste Wahl zu sein. Attraktiv kann es auch wirken, über mehrere Standorte zu verfügen.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, wenn es sich gar nicht um Standorte in Form eigener Räumlichkeiten, bzw. um eine dauerhafte Geschäftsstelle mit eigenem Personal handelt, sondern lediglich ein Büroservice mit der Entgegennahme der Unternehmenspost beauftragt ist.

„Champagner“ ist so exklusiv und schützenswert, dass damit u.U. noch nicht einmal werben darf, wer ihn wirklich verkauft!

Wer Produkte verkaufen möchte, muss diese bewerben können. So dachte auch ein Berliner Gastronom, der auf einem Markt „Currywurst & Schampus“ anbot.
Obwohl er tatsächlich feinen Champagner ausschenkte und die Bezeichnung seines Angebots auch beim Deutschen Patent- und Markenamt hatte schützen lassen, wurde ihm das Werben mit dem Begriff „Schampus“ unter Androhung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung untersagt.

Vortrag „Erben und Vererben“ von Beatrice Medert, Fachanwältin für Familienrecht in Schwetzingen

In Deutschland werden immer größere Vermögen vererbt. Häufig passen hierbei die gesetzlichen Regelungen nicht zu den persönlichen Bedürfnissen des Erblassers und der Erben. Man sollte sich daher rechtzeitig damit beschäftigen, die Vermögensübergabe zu planen. Denn wer möchte nicht sicher sein, dass sein "Letzter Wille" auch wirklich erfüllt wird?

Vorsicht bei Werbung mit scheinbar wissenschaftlichen Erkenntnissen!

Jeder Unternehmer setzt sein Produkt so in Szene, wie er sich die beste Resonanz verspricht.

Es wird also ausführlich beschrieben, Vorteile angepriesen und der Verbraucher möglichst animiert, sich für das Produkt zu entscheiden.

Doch ist Vorsicht geboten, wenn ein Produkt so präsentiert wird, als basiere die Darstellung auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, dies aber gar nicht der Fall ist.

Welche Möglichkeiten stehen einem Markenlizenznehmer bei Markenverletzung durch Dritte zu, um den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen?

Gewerbliche Schutzrechte können grundsätzlich lizenziert werden: So kann der Inhaber einer Marke einem Lizenznehmer die Nutzung seiner Marke in einem bestimmten Umfang gestatten, dafür muss der Lizenznehmer zumeist eine Nutzungsgebühr entrichten. Wird die Marke von einem Dritten verletzt, kann der Lizenznehmer jedoch keinen Schadensersatz direkt von diesem verlangen.

Finanzkrise: Rechtsanwälte strotzen vor Optimismus

Mehr als die Hälfte der Anwälte (51 Prozent) erwarten durch die Finanzkrise ein Umsatzplus für 2009. Dies geht aus einer aktuellen Online-Umfrage von AnwaltsConcept in Kooperation mit dem Anwaltsuchdienst mcadvo.com hervor, an der rund 700 Anwälte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teilnahmen.