Kapitalgesellschaft, Freiberufler oder Gewerbetreibender ? eine Frage mit oft fatalen Konsequenzen

Kapitalgesellschaft, Freiberufler oder Gewerbetreibender ? eine Frage mit oft fatalen Konsequenzen
KG, OHG oder AG – die richige Unternehmensform ist entscheidend für den Erfolg (Heinzelmann)
 

Die Wahl der richtigen Rechtsform, fordert von jedem Unternehmer bereits in der Gründungsphase einige essentielle und für die Zukunft seines Unternehmens extrem wichtige Entscheidungen. Deutsche Unternehmen haben im Wesentlichen die Wahl zwischen einem knappen Dutzend verschiedener Rechtsformen. Die richtige Auswahl ist entscheidend. Unternehmensexperte Wolfgang Heinzelmann http://www.heinzelmann-beratung.de bringt Licht ins Dunkel der vielen Möglichkeiten.

Heinzelmann: „Die erste grundlegende Unterscheidung hängt davon ab, ob nur eine Person allein oder mehrere Personen gemeinschaftlich in dem Unternehmen tätig sein werden. Daher spricht man dann auch von Einzelunternehmen mit nur einer Person als Inhaber oder von Gesellschaften, bei denen die Inhaber aus mehreren Personen bestehen und sich damit das Risiko und den Erfolg aufteilen.“

Bei den Unternehmensgesellschaften gibt es eine zweite grundlegende Unterscheidung zu treffen und zwar wird hier in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften differenziert. Bei diesen
Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es Unterscheidungen hinsichtlich der rechtlichen Konstruktion (Eigentümerverhältnisse, Vertretung und Haftung) aber vor allem in der steuerlichen Behandlung des Unternehmens.

Personengesellschaften sind:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)

Kapitalgesellschaften sind:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG)

Heinzelmann: „Es gibt natürlich viele Mischformen ? die bekannteste ist hier wohl die GmbH & Co. KG, bei der es sich ursächlich um eine KG handelt, deren Vollhafter aber eine – haftungsbeschränkte GmbH ist. Eine Entwicklung der letzten Jahre sind auch die Ein-Personen-GmbHs. Der Weg zur richtigen Rechtsform, die allen Anforderungen und Wünschen des Unternehmers entspricht, ist eine Abwägung von Vor- und Nachteilen. Dabei ist viel Erfahrung und hohes Expertenwissen notwendig und das wird in unserer Kanzlei in ausführlichen Gesprächen mit dem Klienten erarbeitet. Ein unverbindliches Erstgespräch ist daher unbedingt notwendig und zielführend.“

Es ist eben Expertenwissen, das sich letztendlich auszahlt. Infos und Termine für ein kostenloses Erstgespräch sind jederzeit online oder telefonisch vereinbar http://www.heinzelmann-beratung.de

Weitere Informationen unter:
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