Kanzlei Horrion: Die Suche eines“jungen“Mitarbeiters in einer Stellenanzeige kann eine Diskriminierung von“älteren“Mitarbeitern bedeuten – Arbeitsrecht Pirna

Kanzlei Horrion: Die Suche eines“jungen“Mitarbeiters in einer Stellenanzeige kann eine Diskriminierung von“älteren“Mitarbeitern bedeuten – Arbeitsrecht Pirna

Rechtsgrundsatz – Arbeitsrecht Pirna

Wird in einer Stellenanzeige nur ein „junger“ Mitarbeiter gesucht, so besteht die Vermutung für eine Diskriminierung älterer Bewerber (BAG vom 19.08.2010,8 AZR 530/09).

Sachverhalt – Arbeitsrecht Pirna

Arbeitgeber sucht in Fachzeitschrift „jungen, engagierten Volljurist (m/w). Es bewirbt sich auch ein Rechtsanwalt mit 20 jähriger Berufserfahrung. Dieser hat eine bessere Qualifikation als die 33 jährige Juristin, welche eingestellt wird. Rechtsanwalt klagt auf Entschädigung und Schadensersatz.

Rechtsgründe – Arbeitsrecht Pirna

Der Kläger hat einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung. Der Arbeitgeber konnte die Vermutung der Diskriminierung nicht durch sachli¬che Gründe für die Anzeige widerlegen.
Hingegen hat der Rechtsanwalt keinen Schadensersatzanspruch, da er die Voraussetzungen dafür nicht darlegen konnte.

Mein Rechtstipp – Arbeitsrecht Pirna

„Bei der Gestaltung von Personalanzeigen ist größte Vorsicht geboten, da ansonsten – wie hier – Haftungsrisiken bestehen“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.