Kann jeder ein Corona Testzentrum eröffnen?

Im Prenzlauer Berg in Berlin hat die Kneipe Kohlenquelle umdisponiert: Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie bestand die Einrichtung aus Biertischen, heute steht der Barkeeper statt hinter dem Tresen hinter einer Plexiglasscheibe und erklärt den Gästen den Ablauf eines Corona-Schnelltests.

Grundsätzlich kann nahezu jeder ein Corona Testzentrum eröffnen und dieses mithilfe einer professionellen Corona-Test-Software betreiben. Doch wie gestaltet sich der Weg zur Eröffnung eines Testzentrums und welche Probleme stehen diesbezüglich aktuell im Raum?

Corona Testzentrum als lukratives Geschäftsmodell

Mittlerweile sind in der deutschen Landeshauptstadt mehr als 1.200 Testzentren zu finden, nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung kommen pro Woche rund 150 neue Testeinrichtungen hinzu. Allerdings gehen die Prognosen davon aus, dass noch mehr Anträge für die Eröffnung von Testzentren eingereicht werden, wenn die Öffnungsschritte zukünftig ausgeweitet werden.

Bei der Einrichtung eines Testzentrums handelt es sich besonders für Betriebe, die aufgrund der Pandemie zum Teil über Monate schließen mussten. Pro Test werden von dem Bund sechs Euro Materialkosten und zwölf Euro für den Aufwand erstattet – also ein äußerst lukratives Geschäft.

Überprüfung der schriftlichen Anträge durch den Senat

Viele Menschen, die ein Corona Testzentrum eröffnen, möchten endlich wieder einer Beschäftigung nachgehen und Geld verdienen.

Schulungen für den Betrieb eines Testzentrums werden in Berlin dabei durch den Senat angeboten. Diese müssen von jeder Person erfolgreich abgeschlossen werden, bevor ein Testzentrum eröffnet werden kann. Allerdings nimmt die nötige Schulung in der Regel nicht mehr als eine Stunde in Anspruch. Im Vorfeld müssen die zukünftigen Testzentrum-Betreiber jedoch eine entsprechende Bewerbung einreichen.

Allerdings gestaltet sich das Bewerbungsverfahren recht unkompliziert. Nötig sind ein schriftliches Test- und Hygienekonzept, Fotos der Räumlichkeiten und einige Skizzen. Jedoch wird immer wieder Kritik laut, dass einige Testzentren die Standards nicht erfüllen, die durch den Senat eigentlich für den Betrieb einer solchen Einrichtung vorausgesetzt werden.

Kontrolle der Testzentren durch Polizei und Ordnungsamt

Beispielsweise soll es so Testzentren geben, in denen die Ergebnisse öffentlich ausgerufen werden. Dies verstößt jedoch gegen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung. Viele Einrichtungen weisen daneben keinen corona-konformen Aufbau auf. In diesen sind zum Beispiel keine separierten Ein- und Ausgänge zu finden. Werden die Ergebnisse der Tests analog mitgeteilt, kommt es außerdem häufig zu einer Menschenansammlung vor dem Schnelltestzentrum. Falls das Testergebnis bereits nach zwei Minuten vorliegt, ist ebenfalls Skepsis angebracht, da die Auswertung des Tests in der Regel rund 20 Minuten in Anspruch nimmt.

Normalerweise sollte die Einhaltung der vorgeschriebenen Standards durch den Senat überprüft werden. Allerdings führt dieser aktuell lediglich Stichproben durch das Ordnungsamt und die Polizei durch. Von den Beamten wird jedoch nicht kontrolliert, ob auch die Abrechnung der Tests korrekt verläuft. Für diese Überprüfung ist laut Angaben des Senats die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich.

Überprüfung der Anzahl von durchgeführten Tests

Dieser Verantwortung widerspricht die Kassenärztliche Vereinigung jedoch, da im Rahmen der Bundestestverordnung nicht explizit formuliert wird, wer die Plausibilitätskontrolle der Abrechnungen vornehmen muss.

Von den Betreibern der Testzentren erhält die KV lediglich Angaben über die Anzahl der gekauften und der durchgeführten Tests. Eine Rechnung wird dabei jedoch nicht gestellt. Außerdem werden die durchgeführten Corona-Schnelltests aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert. Durch diese Gegebenheiten gestaltet es sich recht einfach, falsche Zahlen zu übermitteln und mehr Tests abzurechnen, als eigentlich durchgeführt wurden. Der Vorstand der KV ist der Meinung, dass für eine korrekte Prüfung der Plausibilität der übermittelten Zahlen die Anonymisierung aufgehoben werden müsste. Daneben stellt ein komplexes Abrechnungssystem einen erheblichen Mehraufwand dar, sodass dieses durch den Bund finanziert werden müsste.