Kalb: Wichtiger Schritt zur Krisenfestigkeit der Banken

Der Deutsche Bundestag behandelt heute das Gesetz
zur Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von
Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die
Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und
Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) in 1. Lesung. Dazu erklärt
der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie, die für die europaweite
Einführung des –Basel III—Regelwerks steht, verschärfen wir die
Eigenkapitalanforderungen für Banken deutlich. Banken müssen künftig
ein qualitativ besseres und umfangreicheres Eigenkapital vorhalten.
So können eventuelle Verluste besser aufgefangen werden. Das für die
Stabilität einer Bank wichtige harte Kernkapital wird schrittweise um
das Dreieinhalbfache erhöht. Des Weiteren können zusätzliche
Kapitalpuffer von der Aufsicht verlangt werden.

Die großen deutschen Banken haben bereits zum Juli 2012 ihre harte
Kernkapitalquote auf über neun Prozent angehoben. Höhere
Eigenkapitalanforderungen sind notwendig, um die Widerstandsfähigkeit
des Finanzsektors zu erhöhen.

Die Verhandlungen auf Brüsseler Ebene sind noch nicht ganz
abgeschlossen. Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zur Basel
III-Umsetzung richten wir unser besonderes Augenmerk auf die
angemessene Berücksichtigung der Belange der mittelständischen
Unternehmen. Dies gilt insbesondere für die Risikogewichtung von
Krediten an die mittelständische Wirtschaft. Höhere Zinsbelastungen
und Probleme bei der Kreditbeschaffung gilt es zu vermeiden.“

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