Der Deutsche Bundestag behandelt heute das Gesetz
zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter
alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) in erster
Lesung. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz bringen wir einen weiteren
wichtigen Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte auf
den Weg. Wir schaffen ein neues Kapitalanlagegesetzbuch, das
sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer
Finanzaufsicht unterwirft.
Es werden Aufsicht und Regulierung für alternative
Investmentfonds, wie Hedge Fonds, Immobilienfonds und Private Equity
Fonds, und ihre Manager fortentwickelt und an geänderte EU-Vorgaben
angepasst. Beispielsweise benötigen die Manager solcher Fonds künftig
eine Zulassung und unterliegen der laufenden Aufsicht. So wird der
graue Kapitalmarkt weiter verengt.
Aus Gründen des Anlegerschutzes werden im Gesetzentwurf
zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds und ihre Verwalter
gestellt, die an Kleinanleger vertrieben werden („Publikumsfonds“).
Publikumsfonds werden beispielsweise Anlagebeschränkungen
unterworfen. Bei offenen Publikumsfonds werden dabei im Wesentlichen
die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes übernommen.
Für den Investmentfondsbereich wird damit der auf den G20-Gipfeln
in Pittsburgh und London im Jahr 2009 von den Staats- und
Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert,
nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein
Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben darf.“
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de
Weitere Informationen unter:
http://