Kalb: Stärkung der privaten Altersvorsorge

Der Deutsche Bundestag behandelt heute das Gesetz
zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten
Altersvorsorge in erster Lesung. Dazu erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz werden wir die
Rahmenbedingungen für die steuerlich geförderte Altersvorsorge weiter
verbessern. Ziel ist es, den Schutz der Verbraucher zu erhöhen und so
die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu stärken. Hierfür haben wir
knapp 20 Einzelmaßnahmen vorgesehen. Erreicht werden unter anderem
viele Erleichterungen für Sparer, welche die staatliche
Riester-Zulage zur Finanzierung einer eigenen Wohnung nutzen möchten.
Um die Transparenz zu erhöhen und um geförderte
Altersvorsorgeprodukte besser vergleichen zu können, führen wir zudem
ein verpflichtendes Informationsblatt für alle Produktgruppen von
Altersvorsorgeprodukten ein.

Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz sollen weitere wirksame
Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge gesetzt
werden. Dies soll im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen erreicht
werden:

-Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20 000 Euro auf 24 000 Euro
bei der Basisversorgung im Alter,

-Möglichkeit der jederzeitigen Einmal-Besteuerung des
Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase,

-Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto
eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent,

-Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder
an der Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung.“

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