Der Deutsche Bundestag hat gestern das Dritte
Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in zweiter und dritter
Lesung verabschiedet. Dazu erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes legt die
bisher bis zum 31. Dezember 2011 befristet erhöhte Umsatzgrenze für
die –Ist-Versteuerung– von 500.000 Euro dauerhaft fest. Dieses
schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen, auch weil der Vorsteuerabzug für die bezogenen
Eingangsleistungen sofort, das heißt ohne Rücksicht auf eine
Bezahlung, vorgenommen werden kann. Damit stärken wir unseren
Mittelstand. Mit der unbefristeten Verlängerung der Umsatzgrenze von
500.000 Euro schaffen wir Planungssicherheit für die Unternehmen.
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des
Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die
Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei prinzipiell
nicht an. Das bedeutet, der Unternehmer muss die Umsatzsteuer auch
dann an das Finanzamt abführen, wenn der Kunde diese noch nicht
entrichtet hat. Die Umsatzgrenze von 500.000 Euro bietet den
Unternehmern, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr diese Grenze nicht
überschreitet die Möglichkeit, die Steuer erst dann an das Finanzamt
abzuführen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat. Dies verschafft
den Unternehmen Liquiditätsvorteile.“
Hintergrund:
Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde
die Umsatzgrenze zum 1. Juli 2009 auf 500.000 Euro angehoben. Die
Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ohne die nun
beschlossene dauerhafte Festlegung würde die maßgebliche Umsatzgrenze
bundesweit auf 250.000 Euro absinken und dadurch den Unternehmen
wichtige Liquidität entzogen.
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