Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
hat heute eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum
Nachtragshaushalt 2012 durchgeführt. Dazu erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Mit dem Nachtragsetat 2012 schaffen wir die haushaltsmäßigen
Voraussetzungen für die deutschen Zahlungen in das Stammkapital des
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Beim ESM sind Bareinlagen
von 80 Milliarden Euro eingeplant. Der deutsche Anteil daran beträgt
insgesamt 21,7 Milliarden Euro; davon sind in diesem Jahr rund 8,7
Milliarden Euro fällig. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen an
den Finanzmärkten dürfen wir keine Zeit verlieren. Wir müssen den ESM
zum 1. Juli in Kraft setzen.
Wir unterschreiten die Neuverschuldungsgrenze der Schuldenbremse
und halten die Vorgaben des Grundgesetzes ein – trotz der erhöhten
Nettokreditaufnahme. Spätestens im Jahr 2016 werden wir einen
ausgeglichenen Haushalt für den Bund vorlegen. Möglicherweise gelingt
dies auch schon vorher. Bereits im Jahr 2014 – und damit zwei Jahre
früher als verfassungsrechtlich gefordert – liegt das strukturelle
Defizit des Bundes unter dem Referenzwert von 0,35 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes.
Der ESM darf nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen
Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet
werden. Eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes
Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und
wettbewerbsfähig ist. Ein fundamentaler Baustein im neuen
Regelungsgefüge Europa ist neben dem ESM daher auch der von den
Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene
Fiskalvertrag. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem
Vorbild in allen anderen Euro-Staaten, die mit diesem Vertrag
verpflichtend sein wird, ist eine entscheidende Weichenstellung für
die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung.“
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