Kabinettsbeschluss zu Hartz IV-Reform nicht verfassungsgemäß: Paritätischer fordert Regelsatz von 416 Euro und Wiedereinführung einmaliger Leistungen

Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische
Wohlfahrtsverband die heute vom Bundeskabinett beschlossene Hartz
IV-Reform. Der Verband warnt die Bundesregierung vor einem erneuten
Verfassungsbruch und fordert eine sach- und realitätsgerechte
Neuberechnung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Alle
punktuellen Nachbesserungen könnten nicht darüber hinwegtäuschen,
dass die Gesamtleistungen für Familien im Hartz IV-Bezug weder
wirklichkeits- noch bedarfsgerecht seien.

„Es hat nichts mit Armutsbekämpfung und Förderung zu tun, wenn man
Kindern und Jugendlichen im Hartz IV-Bezug auf der einen Seite zehn
Euro im Monat für den Sportverein gibt, während man gleichzeitig die
Zuwendungen an ihre Eltern willkürlich kleinrechnet. Es gibt keine
armen Kinder, nur arme Familien“, so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Nach Berechnungen des
Verbandes müsste der Regelsatz für Erwachsene 416 Euro betragen,
unter der Voraussetzung dass die Möglichkeit der Gewährung einmaliger
Leistungen für größere Anschaffungen wieder eingeführt wird.

Die Berechnungen der Bundesregierung zu den Regelsätzen für Kinder
und Jugendliche seien statistisch kaum haltbar und im Ergebnis
absolut realitätsfremd. „Eine Statistik, die monatlich 6,93 Euro etwa
für Windeln ausweist oder Heranwachsenden lediglich 70 Euro im ganzen
Jahr für Schuhe zugesteht, kann nicht ohne Plausibilitätsprüfung
übernommen werden. Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind
wirklich braucht und darf sich nicht länger hinter Statistiken
verstecken“, fordert Schneider. Der Verband fordert eine
schnellstmögliche Neuberechnung der Kinderregelsätze auf der
Grundlage verlässlicher Daten und unter Berücksichtigung des
Bedarfes.

Das geplante Bildungspaket kritisiert der Paritätische als
unzureichend. „Eine pauschale Förderleistung, die monatlich auf zehn
Euro pro Kind gedeckelt ist, kann man nicht ernsthaft als
Förderoffensive verkaufen. Was wir brauchen sind bedarfsgerechte
Regelsätze und ein einklagbarer Rechtsanspruch auf individuelle
Förderleistungen statt gedeckelter Pauschalen, die zwar für den
Vereinsbeitrag aber nicht fürs Mannschaftstrikot reichen“, so
Schneider. Neben der Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruches
im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sei sicherzustellen, dass
alle Angebote auch Kindern und Jugendlichen aus Familien, die
Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kostenfrei zugänglich gemacht
werden. Darüber hinaus müsse die Zuständigkeit für die Umsetzung des
Bildungspaketes bei den Jugendämtern liegen. „Kinder sind keine
kleine Arbeitslosen“, so Schneider.

Mehr Informationen: www.kinder-verdienen-mehr.de

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305