Künstlersozialabgabe im Jahr 2025

Künstlersozialabgabe im Jahr 2025
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Essen – „Ãœber die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, und weist darauf hin, dass die selbstständigen Künstler und Publizisten, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen.

Die andere (Beitrags-) Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt (BMAS online, Meldung v. 11.7.2024 (il) Fundstelle(n): NWB QAAAJ-70936) und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 11.7.2024 die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Bestimmung der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2025 eingeleitet. Danach soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung sind auf der Homepage des BMAS veröffentlicht: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Kuenstlersozialversicherung/kuenstlersozialversicherung.html