Die „Health Claims Verordnung“ ist eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Das bedeutet, dass diese Angaben in der Werbung und bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „Health-Claims-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind.
Entscheidung gegen das Nährwertprofile-Konzept
Der Umweltausschuss (ENVI) des EU-Parlaments hat sich gegen das Konzept der sogenannten Nährwertprofile aus der Health-Claims-Verordnung entschieden. Diese sollten Lebensmittel kategorisieren und hiervon die Zulässigkeit bestimmter Werbeaussagen abhängig machen. Allerdings berücksichtigen die Nährwertprofile nicht die Verzehrmengen der Lebensmittel und sind wissenschaftlich nicht begründbar, weshalb es zu dieser Entscheidung kam.
Veröffentlichung der aktuellen Claims Liste voraussichtlich erst Ende des Jahres 2010
Die Europäische Kommission strebte eine Veröffentlichung der Claims-Liste für allgemeine Funktionen (nach Art. 13.1) im Gemeinschaftsregister bis zum 31.01.2010 an. Durch die Vielzahl eingereichter Claims bei der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist nach Bekanntgabe von ersten Gutachten durch die EFSA im Oktober 2009 und Februar 2010 mit einer Veröffentlichung der Claims frühestens im Oktober 2010 zu rechnen.
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