Jung/Hirte: Beobachten Situation von Christen in Flüchtlingsunterkünften genau

Maßnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten werden
derzeit umgesetzt

Am heutigen Montag stellte die Menschenrechtsorganisation „Open
Doors“ einen Bericht zu Ãœbergriffen auf Christen und religiöse
Minderheiten in deutschen Flüchtlingsheimen vor. Dazu erklären der
kirchen- und religionspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung, und der Vorsitzende des
Stephanuskreises, Heribert Hirte:

Franz Josef Jung: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die
Ergebnisse der Erhebung durch Open Doors ernst. Geflüchtete dürfen
bei uns nicht das Gefühl haben, den gleichen Repressalien
ausgeliefert zu sein, wie in ihren Heimatländern. Wir treten dafür
ein, dass die zu uns kommenden Menschen unsere Grundrechte
akzeptieren müssen – auch das Grundrecht auf Glauben- und
Gewissensfreiheit.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist aktiv geworden und hat
Maßnahmen mit auf den Weg gebracht: So werden durch die Änderung
bewachungsrechtlicher Vorschriften die Auswahl und Qualität der
Sicherheitsunternehmen sowie deren Zusammensetzung verbessert. Auch
die Länder wurden für das Thema sensibilisiert und wurden
aufgefordert, künftig die Vorfälle so zu erfassen, dass entsprechende
Straftaten jederzeit gesondert beziffert werden können. Das
Bundesinnenministerium prüft auf Vorschlag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Einrichtung einer zentralen
Kontaktstelle für die Länder, um den Schutz der Betroffenen besser zu
koordinieren.

Der Rechtsstaat muss hier seine volle Wirkung zum Schutz der
Betroffenen und zur Verfolgung der Täter entfalten können,
insbesondere wenn es um die Rechte unseres Grundgesetzes wie die
Glauben- und Gewissensfreiheit geht.“

Heribert Hirte: „Es ist unbestritten, dass Minderheiten in
deutschen Flüchtlingsunterkünften geschützt werden müssen. Wir sind
seit Monaten im Gespräch mit Christen und anderen Minderheiten in
deutschen Flüchtlingsunterkünften, mit den Trägern der Unterkünfte,
verschiedenen Hilfsorganisationen und Vertretern von Kirchen in
Deutschland. Diese Gespräche werden natürlich weitergehen. Als
Vorsitzender des Stephanuskreises besuche ich in den kommenden Wochen
eine Berliner Unterkunft, um mit den Christen dort über ihre
Situation zu sprechen. Der Stephanuskreis und die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen den Opfern von Ãœbergriffen
jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Es ist wichtig, nicht
nur über die Leidtragenden zu reden, sondern auch mit ihnen. Dafür
ist der Stephanuskreis als Gesprächsforum der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein guter Rahmen.

In besonderen Härtefällen muss es für die Betroffenen
unkompliziert die Möglichkeit geben, in einem separaten Heim
unterzukommen. Das gilt für verfolgte Christen ebenso wie für andere
religiöse Minderheiten, zum Beispiel Alewiten oder Jesiden, aber auch
für Homosexuelle und Frauen. Dazu sollte in einigen Heimen eine
bestimmte Anzahl an freien Plätzen vorgehalten werden.

Eine grundsätzlich getrennte Unterbringung nach Konfessionen kann
jedoch nicht die Lösung sein in einem Land, das die Religionsfreiheit
als einen seiner Grundpfeiler ansieht. Stattdessen muss der Wert
dieses Menschenrechts allen, die zu uns kommen, von Anfang an
vermittelt werden. Dazu gehört nicht nur die schnelle Ahndung von
Problemen zwischen Flüchtlingen aus religiösen Gründen, sondern auch
eine gezielte Aufklärung über die Bedeutung von Religionsfreiheit für
die Integration in die deutsche Gesellschaft.“

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