Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen
im Bayerischen Landtag hat heute die Sperre von acht Stellen an den
unteren Naturschutzbehörden aufgehoben. „Die zusätzlichen Beamten
sollen sich vor allem um eine zügige und unbürokratische Bearbeitung
von naturschutzrechtlichen Fragen an den Landratsämtern kümmern“, so
der Ausschussvorsitzende Josef Zellmeier. „Damit werden die Stellen
den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern unmittelbar zu Gute kommen.“
Im Nachtragshaushalt 2018 wurden die Stellen für besonders
geforderte Landratsämter als untere Naturschutzbehörden geschaffen.
Sie sind für Fachkräfte des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vorgesehen. Das zur Genehmigung durch den Haushaltsausschuss
notwendige Konzept des Bayerischen Umweltministeriums liegt nun vor.
„Damit ist der Weg frei, die Stellen zu besetzen“, freut sich
Zellmeier. Mit dem zusätzlichen Fachpersonal können geplante Vorhaben
schneller und zielgerichtet abgewickelt werden.
Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörden sind bei Genehmigungen
von Straßen, Flughäfen, Leitungstrassen, Hochwasserschutzmaßnahmen
und Wohngebieten beteiligt. „Zudem sind in vielen Verfahren
Umweltverträglichkeitsprüfungen oder spezielle artenschutzrechtliche
Prüfungen erforderlich“, sagt Zellmeier.
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