Weihnachten ist nicht nur das Fest der Liebe. Alle
Jahre wieder kommt auch die Firmen-Weihnachtsfeier. Von Ehrungen über
Tombola bis hin zum Schrottwichteln – der Phantasie sind keine
Grenzen gesetzt. Aber kommt das auch an? Jobs.de, die
Online-Stellenbörse der CareerBuilder Germany GmbH, hat ihre Nutzer
gefragt: „Weihnachtsfeier… und nun?“ Die ernüchternde Erkenntnis:
Nur ein Drittel (31,1%) aller Befragten freut sich auf einen netten
Abend mit den Kollegen. Fast jeder Zweite kann dem Ganzen nichts
abgewinnen: Jeder Vierte (26,1%) empfindet die Teilnahme an der
Weihnachtsfeier als lästige Pflicht, 22,6 Prozent gehen gar nicht
erst hin. Bemerkbar macht sich auch das Thema Budget-Kürzungen, denn
bei 18,2 Prozent der Umfrageteilnehmer fällt die Firmen-Feier diesen
Advent aus.
Die Weihnachtsfeier – Pflicht oder Party? An dieser Frage scheiden
sich die Geister. Dabei ist die Firmen-Feier eigentlich als Abschluss
und Dankeschön für ein hoffentlich erfolgreiches Geschäftsjahr
gedacht – und soll obendrein dazu beitragen, den Team-Geist zu
stärken. Für Arbeitgeber ist die Feierlichkeit aber auch mit Kosten
und Aufwand verbunden. „Weihnachtsfeiern sind freiwillige
Veranstaltungen des Arbeitgebers“, so Katharina Schumann,
Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Münchner Kanzlei Lehner &
Kollegen. „Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Weihnachtsfeier
durchgeführt wird. Auf der anderen Seite ist auch die Teilnahme an
der Weihnachtsfeier freiwillig, sodass das Fernbleiben keine
arbeitsvertraglichen Konsequenzen haben darf. Arbeitsrechtlich
erzwungen werden kann die Teilnahme jedenfalls nicht. Dies gilt
sowohl für die Mitarbeiter als auch den Vorgesetzten. Ob die Absage
allerdings bei den Kollegen gut ankommt, steht auf einem anderen
Blatt.“
Grinch oder Partybombe: Tipps für eine Weihachtsfeier ohne Reue
Egal wie man zum Thema Weihnachtsfeier steht: Wer hingeht, sollte
einige Spielregeln beachten, um nicht am Ende ungewollt den Stempel
Partyhengst oder Spaßbremse aufgedrückt zu bekommen.
1. Sagen Sie verbindlich zu und seien Sie pünktlich! Wenn Sie
nicht teilnehmen können, entschuldigen Sie sich beim
Vorgesetzten mit einer plausiblen Begründung.
2. Äußern Sie sich lobend über die Feier und die Organisation und
bedanken Sie sich für die Einladung – entweder während der
Feier im Gespräch mit dem Chef oder danach kurz per E-Mail.
3. Suchen Sie aktiv den Kontakt zu anderen Kollegen, mit denen Sie
bislang keine Berührungspunkte hatten. Üben Sie sich in
Smalltalk.
4. Trinken Sie Alkohol (wenn überhaupt) nur in Maßen und steigen
Sie rechtzeitig auf Wasser oder Softdrinks um.
5. Flirten Sie nicht mit Kollegen! Wenn Sie an jemanden im
Unternehmen Ihr Herz verloren haben, ist eine Firmenfeier nicht
die richtige Plattform, um diese Botschaft zu überbringen.
Regeln Sie das privat!
Weitere arbeitsrechtliche Informationen sowie Karrieretipps und
Bildmaterial über den Link am Anfang der Meldung.
Ãœber die CareerBuilder Germany GmbH
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CareerBuilder die Bereiche Anzeigenschaltung, Software-Lösungen und
Service-Angebote für Personalsuche, Screening und Management ab.
Damit ist CareerBuilder einer der wenigen Anbieter, die den gesamten
Recruiting-Prozess von der Ausschreibung bis zur Einstellung abbilden
können. Mehrheitseigner von CareerBuilder ist die
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unterhält Niederlassungen in den USA, Kanada, Europa und Asien.
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Markt zurück. Das Kerngeschäft in Deutschland konzentriert sich auf
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