Jana Marcic (MWS GmbH) zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: „Bürokratie macht engagierten Unternehmen das Leben schwer“

Am 29.1.2019 erörtert der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates den Entwurf des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG). Das neue Gesetz soll es vor allem für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, den sogenannten Drittstaaten, einfacher machen, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Die aktuelle Fassung wurde bereits am 19.12.2018 durch das Kabinett beschlossenen. Bis spätestens 15.02.2019 muss der Bundesrat zu einem Beschluss kommen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine „gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt“ ermöglichen. Die bisherige Gesetzlage sieht nur eine Aufenthaltserlaubnis für Wissenschaftler vor, die an einer Forschungseinrichtung in Deutschland forschen möchten. In Zukunft sollen auch Menschen mit anerkannter Berufsausbildung einen Aufenthalt für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Dafür gelten aber bestimmte Voraussetzungen. Die Fachkraft muss nicht nur eine anerkannte Qualifikation vorweisen, sondern auch hinreichende Deutschkenntnisse und die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts. Der Arbeitsplatzsuchende kann auch Probearbeit im angestrebten Beruf ausüben, zum Beispiel ein Praktikum bei einem möglichen Arbeitgeber.
Jana Marcic (MWS GmbH): „Bürokratie reduzieren!“
„Die Wirtschaft braucht eine praxistaugliche Lösung“, sagt Jana Marcic, Geschäftsführerin der MWS GmbH aus Berlin. Das auf Schweißtechnik für Industrie und Gewerbe spezialisierte Unternehmen ist vom Fachkräftemangel unmittelbar betroffen. „Der demographische Wandel macht es heute notwendig, deutlich mehr qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu gewinnen. Aber die Bürokratie macht engagierten Unternehmen das Leben unnötig schwer.“
Die MWS GmbH beschäftigt schon heute zu 90 Prozent Mitarbeiter aus Kroatien und sucht aktiv außerhalb der Europäischen Union nach Fachkräften, vorrangig in den Ländern des Balkans. Das hauptsächliche Problem dabei sei die lange Bearbeitungszeit für Visumsanträge in den deutschen Botschaften. Das Verfahren dauere schlicht viel zu lange, nicht selten über ein Jahr, so Marcic.
Lange Wartezeiten und bürokratische Hürden
Seit 2016 gilt eine Sonderregelung für Serbien, Bosnien, Montenegro, Mazedonien, Albanien und das Kosovo. Die deutschen Behörden lehnen seither Asylanträge aus diesen Ländern in der Regel ab. Allerdings dürfen deren Staatsangehörige nach Deutschland einreisen, wenn sie bei Antragstellung ein konkretes Arbeitsangebot vorlegen können. Doch in der Praxis ist das nicht so einfach. Bereits im vergangenen Jahr berichteten verschiedene Medien darüber, dass die deutschen Auslandsvertretungen auf dem Balkan überfordert seien von der deutlich gestiegenen Zahl der Anträge für Arbeitsvisa in Deutschland. Es mangele an Mitarbeitern und modernen Kommunikationskanälen, schrieb damals unter anderem der SPIEGEL.
„Die Fachkräfte sind bereit zu arbeiten – und wir brauchen sie“, sagt Jana Marcic. „Aber die extrem langen Wartezeiten erschweren unsere Planung erheblich. Ein neues Gesetz bringt nichts, wenn nicht im selben Atemzug auch der bürokratische Aufwand für qualifizierte Arbeitssuchende reduziert wird.“