Sehr geehrte Kunden,
Die Anforderungen an die Energieaudits (Planung, Inhalt, Vorgehensweise) wurden
als Reaktion auf die oftmals fehlerhaften, unvollständigen und unprofessionellen
Auditberichte maßgeblich verschärft.
Unter anderem gab es einschneidende Änderungen im Bereich
– in der Clusterbildung / Matrixverfahren (Produktionsunternehmen, Krankenhäuser etc.
müssen in Zukunft in einer Vollprüfung betrachtet werden und sind von der Anwendung
des Stichprobenverfahrens ausgeschlossen)
– der 90/10 Regelungen bei Mischsystemen (Energieaudit + ISO/EMAS-Systeme)
– der Bereich der Querschnittstechnologien, Effizienzmaßnahmen, Gebäudehülle und der
Gebäudetechnik (Hier werden in Zukunft dezidiertere Analysen und Messen, sowie
tiefergehende Darstellungen und Rückschlüsse gefordert)
– des Fuhrparks (Genauere Aufschlüsselung des Fuhrparks, Tourenplanung, etc.)
– der Kennzahlen (Es werden aussagekräftige und nachvollziehbare Bottom-Up-
Kennzahlen eingefordert.)
– des Umsetzungs-/Maßnahmenplan (Es wird ein detaillierter Plan zur Umsetzung der
Maßnahmen / Effizienzprojekte gefordert.)
– der Maßnahmen (Es müssen verschiedenste Finanzierungsmodelle / Contracting-
Modelle mit unterschiedlichen Szenarien dargestellt werden.)
– der Bußgeldvorschriften (Bei mangelhaften Energieauditberichten kann das BAFA die
Durchführung eines weiteren Energieaudits durch eine andere Person verlangen)
Positiv zu nennen ist, dass das BAFA damit eine Qualitätsoffensive gegen unvollständige Auditberichte und schlecht ausgebildete Berater startet. Hier steht der Schutz der Unternehmen klar im Fokus.