Mit Beginn des neuen Schuljahrs führt das Land
Nordrhein-Westfalen den Islamischen Religionsunterricht schrittweise
als ordentliches Lehrfach ein. Die Evangelische Kirche im Rheinland
begrüßt dies ausdrücklich: „Mit der entsprechenden
Schulgesetzänderung wurde ein deutlicher Schritt in die richtige
Richtung gesetzt“, betont Oberkirchenrat Klaus Eberl, der im
Landeskirchenamt der rheinischen Kirche die Bildungsabteilung leitet.
„Aus unserer Sicht muss ein islamischer Religionsunterricht mit allen
Rechten und Pflichten nach Art. 7 Absatz 3 des Grundgesetzes
weiterhin das Ziel sein“, sagt Eberl. Insofern sei das Beiratsmodell
eine geeignete Ausgangsbasis für eine Weiterentwicklung zu einer
Selbstverwaltung der inneren Angelegenheiten des
Religionsunterrichtes durch die Religionsgemeinschaft.
Dem stehe bisher entgegen, dass die Organisationsform der Muslime
in Deutschland nicht die rechtlichen Anforderungen an eine
Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes erfüllt. „So lange
dieser Status ungeklärt ist, haben wir es mit Zwischenlösungen zu
tun, die von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft erfordern“,
stellt Eberl fest. Ein besonderes Augenmerk sollte nun auf die
Hochschulausbildung der Religionslehrer und -lehrerinnen gerichtet
werden, die weiter ausgebaut werden müsse.
„Unserer Überzeugung nach bietet der konfessionelle
bekenntnisgebundene Religionsunterricht die besten Voraussetzungen
für die Ausbildung einer dialogfähigen religiösen Identität in
unserer pluralen Gesellschaft“, so der Oberkirchenrat. Der Einführung
des Islamischen Religionsunterrichtes stärke das in Deutschland
bewährte Modell der Kooperation des Staates mit den
Religionsgemeinschaften und biete zudem neue Möglichkeiten für den
christlich-islamischen Dialog.
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