(Dresden, 09. Mai 2012) Wer als US-amerikanischer Arbeitnehmer längere Zeit in einem anderen Land arbeitet, muss nach einer bestimmten Frist nur noch in die Sozialversicherungssysteme des Zielstaates einzahlen. Dies meldet die Agentur Internal Revenue Service, einer der weltweit effizientesten Steueradministratoren.
In seinem Chief Counsel Advise (CCA) hat die Internal Revenue Service im April 2012 erörtert, ob US- Amerikaner, die von ihrem Mutterunternehmen ins Ausland (z.B. Deutschland) entsendet werden, weiterhin in die amerikanischen Sozialversicherungssysteme einzahlen müssen oder den Sozialversicherungssystemen des Zielstaates unterliegen. Die Agentur beschloss, dass Arbeitnehmer, die mehr als fünf Jahre außerhalb der USA arbeiten, ihre Sozialversicherungsbeiträge nur im Zielland zu entrichten haben.
Welche Konsequenzen das für in Deutschland arbeitende US-Amerikaner hat, weiß Certified Public Accountant Achim Weber, der in Dresden und Chicago eine Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht unterhält. Die Kanzlei berät in Fragen der sogenannten Compliance, der Bereitschaft der Bürger und Unternehmen, geltendes Steuerrecht freiwillig und korrekt zu befolgen. Notwendige Formulare, welche die betroffenen Arbeitnehmer nun infolge des CCA-Beschlusses ausfüllen müssen, werden von der Fachkanzlei beim Internal Revenue Service und/oder anderen Behörden der USA eingereicht.
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