Nach Schadensfall meist kein Abschluss möglich
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Form der Vorsorge. Entsteht ein Schadensfall und es besteht keine Police, kann dieser Fall nicht nachträglich von der neuen Versicherung übernommen werden. Die meisten Anbieter haben hier eine entsprechende Klausel eingebaut. Das gleiche gilt, wenn innerhalb der Wartezeit ein Rechtsstreit von der Police gedeckt werden soll.
Ohne Wartezeit
Eine Police ohne Wartezeit gibt es bei Neuverträgen nicht. Ausnahme hiervon ist, wenn der Antragsteller einen Vorversicherung aufweisen kann. Dann verliert die Karenzzeit ihre Gültigkeit, weil der Versicherte diese schon einmal eingehalten hat. Aber Vorsicht, wenn der Vertrag von der Versicherung gekündigt wurde, müssen die Wartezeiten meist erneut eingehalten werden.
Auswahl über Rechner
Um eine erste grobe Übersicht über die Angebote zu bekommen, können Verbraucher die im Internet zur Verfügung gestellten Rechner nutzen. Durch die Auswahl der Fachgebiete und die Eingabe der restlichen Daten, werden die passenden Anbieter ermittelt. Selbstständige und Freiberufler erhalten meist jedoch nicht einen so umfangreichen Schutz, wie angestellte Arbeitnehmer.