Neues aus dem Tollhaus Mehrwertsteuer: Pferde
werden in Deutschland und anderen europäischen Ländern bislang
steuerlich begünstigt. Ähnlich wie bei Hausschweinen und Kühen wird
auf sie nur der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun aber entschieden, dass die
Begünstigung für Pferde unrechtens ist, da diese nur für Tiere
erlaubt sei, die üblicherweise für die Erzeugung von Nahrungs- und
Futtermitteln verwendet werden. EuGH vom 12. Mai 2011.
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft, bekräftigt nach dem EuGH Urteil seine Forderung nach
Streichung aller Mehrwertsteuerausnahmen. Das EuGH Urteil sei
argumentativ zwar nachvollziehbar, sagte Pellengahr am Freitag in
Berlin, denn schließlich würden Pferde nicht zum Verzehr gezüchtet.
Dennoch sei es nur eine weitere Stil-Blüte des Mehrwertsteuer-Chaos.
„Mit Reförmchen bekommen wir dieses Chaos nicht in 100 Jahren
sortiert“, so Pellengahr.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hatte bereits im April
2010 den Vorschlag unterbreitet, alle Steuerermäßigungen und
Steuerbefreiungen bei der Mehrwertsteuer abzuschaffen und dafür den
Regelsatz von 19 auf 16% zu senken. Dieser Vorschlag beruht auf einem
Gutachten des Mainzer Finanzwissenschaftler Prof. Rolf Peffekoven.
Pellengahr fordert, dass sich die Bundesregierung dieses
Vorschlags endlich annehme, zumal die Reform der Mehrwertsteuer auch
im Koalitionsvertrag angekündigt sei. Pellengahr: „Auf was wartet die
Regierung noch? Dass sich EuGH als nächstes der Begünstigung von
Brieftauben annimmt? Diese landen ja auch nicht in der Pfanne.“
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft argumentiert auf ihrer
Ideenseite http://www.dasrichtigetun.de/Mehrwertsteuer , das heutige
Steuersystem sei zu kompliziert, voller Widersprüche und
Unklarheiten. 16 Prozent auf alles würde mehr Transparenz und weniger
Bürokratie schaffen. Viele Ermäßigungen seien getarnte Subventionen,
die den Unternehmen zu Gute kämen. Der ursprüngliche soziale Zweck
der ermäßigten Steuersätze werde nicht erreicht.
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