Innungskrankenkassen: Wettbewerb braucht Regeln / Geschäftsführer des IKK e.V.: Fusionskontrolle auch bei den gesetzlichen Krankenkassen

Die Innungskrankenkassen setzen sich für die
Stärkung des Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkenkassen ein. Die
Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung auf die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht der IKK e.V. in seinem
Positionspapier zur Gesundheitsreform als eine logische Konsequenz
ihrer zunehmend wettbewerblichen Ausrichtung. „Entgegen der aktuellen
Diskussion erkennen wir nicht, dass die Pläne der Bundesregierung
zwangsläufig darauf hinauslaufen, Krankenkassen künftig wie
Privatunternehmen zu behandeln“, sagt Rolf Stuppardt, Geschäftsführer
des IKK e.V., die gemeinsame Interessenvertretung der
Innungskrankenkassen auf Bundesebene.

Es sei vielmehr eindeutig, dass kartellrechtliche Regelungen nur
analog unter Maßgabe der besonderen öffentlich-rechtlichen Stellung
der Krankenkassen angewandt werden sollen. „Eine andere Sichtweise
ist nichts anderes als eine interessenspolitische Perspektive“, so
Rolf Stuppardt. „Alle auf Gesetz basierten gemeinsamen Entscheidungen
der GKV und auch die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur
Weiterentwicklung des Leistungskataloges entziehen sich dem
Kartellrecht“, so Stuppardt. Der Geschäftsführer des IKK e.V. sieht
die Funktionsfähigkeit der GKV bei richtiger Anwendung des
Kartellrechts in keiner Weise gefährdet.

„Im Gegenteil, Wettbewerb der Krankenkassen braucht klare Regeln,
ansonsten hebt er sich durch Monopolisierung und Oligopolisierung
selbst auf“, ist Stuppardt überzeugt. „Die Fusionitis der letzten
Zeit mit dem alleinigen Ziel der Größe an sich hat bisher keine
Effizienzvorteile nachweisen können“, untermauert Stuppardt. Außerdem
seien die Versicherten, „um deren Schutz und Versorgung es
schließlich geht“, in keinem Fall gefragt worden. Stuppardt: „Diese
wollen aber wissen, ob eine Elefantenhochzeit bessere und
wirtschaftlichere Versorgungen mit sich bringt.“ Daher sei die
konsequente Anwendung der Fusionskontrolle, einem weiteren Element
des Kartellrechts, auch für Krankenkassen erforderlich.

Ãœber den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als 4,5 Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt
gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK
gesund plus sowie die Vereinigte IKK an.

Pressekontakt:
Pressesprecherin Fina Geschonneck,
Telefon 030-202491-11,
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