Der Personalräte gehören zu den Instanzen der Dienststellen, denen ganz besondere Verantwortung im Zusammenhang mit der Corona-Problematik zukommt. Die Möglichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen, unter Beachtung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Arbeitgeber, zur Bekämpfung und Prävention eingesetzt werden. Die Zuständigkeiten der Personalräte sind hier vielfältig – vgl. ? 75 Abs.3 Nr.11 und ? 81 BPersVG und die einschlägigen vergleichbaren Bestimmungen der Länder-PersVG–s (bzw. Länder-PVG).
Auch das Initiativrecht des Personalrats ist hier von besonderer Bedeutung.
Die Praktiker-Seminare führt in Bundesverwaltungen, Landesverwaltungen und Kommunalverwaltungen Inhouse-Seminare für Personalräte durch; ebenso bei Ärztekammern, BKK–s, Jobcenter u.a. … , nach dem BPersVG (Bundespersonalvertretungsgesetz) und allen Länder-Personalvertretungsgesetzen. Deutschlandweit:
Siehe auch www.praktiker-seminare.com und
„Personalvertretungsrecht-Grundlagen“ , „Personalvertretungsrecht-Vertiefung“ , „Allgemeines Arbeitsrecht für den Personalrat“ , auch kombiniert. Bei allen Seminaren wird auch ausführlich auf die Corona-Problematik eingegangen und auf die Rechte und Pflichten, die der Personalrat hier bei der Bekämpfung und Prävention hat – nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz, dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) u.a. …
Corona-Prävention kann und darf nicht dazu führen, daß die Institution PERSONALRAT de facto abgeschafft oder paralysiert wird. Im Gegenteil, Personalräte müssen bei der Corona-Bekämpfung und Prävention sehr wesentlich mithelfen und mitbestimmen.