Erfurt, 31. August 2011. Noch im Dezember des vergangenen Jahres feierte sich die Erfurter inhabitat als „Deutschlands innovativste Wohnungsgenossenschaft“. Nun ist es mit der Innovation vorbei. Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Hunderte von Sparer, die mit hoher Rendite durch die inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz e. G. gelockt worden waren, bangen nun um ihr Geld. Anlegerschützer hatten schon 2009 vor dem Unternehmen gewarnt.
Das Amtsgericht Erfurt hat die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15. Oktober anzumelden. Die Gläubigerversammlung findet am 2. November statt.
„Wir können den Sparern nur raten, unbedingt ihre Forderungen rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anzumelden und sich gegebenenfalls auch durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (Erfurt).
Nach einer aktuellen Veröffentlichung der Zeitung „Die Welt“ haben rund 1.400 Anleger mehrere Millionen Euro in die Wohnungsgenossenschaft einbezahlt. Sie sollten dafür bis zu sieben Prozent Zinsen pro Jahr erhalten. Vermutlich werden die Sparer nur einen Bruchteil ihres Geldes wiedersehen, meint der Insolvenzverwalter in einer ersten Stellungnahme.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Anleger der habitat Wohnungsgenossenschaft eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgruppe „inhabitat“ anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles durch einen DVS-Vereinsanwalt. Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net