Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Essen – Bezüglich der Inflationsausgleichsprämie hat Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, noch zwei interessante Hinweise, die sich aus den bisherigen Veröffentlichungen ergeben.

1. Auch Minijobber können die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten. Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ganz egal, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach können auch Minijobberinnen und Minijobber diese bekommen.

2. Gesellschafter-Geschäftsführer können unserer Ansicht nach ebenfalls die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei erhalten. Bei der Corona-Prämie hatte das Bundesfinanzministerium 2020 zumindest vor einer verdeckten Gewinnausschüttung gewarnt, falls für die Zahlung keine überzeugenden betrieblichen Gründe vorliegen, sondern eine Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis.

Steuerberater Roland Franz räumt ein, dass aus sämtlichen Veröffentlichungen, die bisher zur Inflationsausgleichsprämie erfolgt sind, nicht hervor geht, dass dies anzuwenden ist.