Die Betriebliche Altersvorsorge ist nicht erst in unsicheren Zeiten wie diesen eine wichtige Säule für eine gute und sichere Rente, erklärt Sven Thom, CEO der CEB Bankshop AG:
„Dabei sind neben der Verzinsung vor allem die Zuschüsse der Arbeitgeber in Höhe von 15 % ein unschlagbarer Vorteil. Diese sind nach dem vom Bundestag am 20. Juli 2022 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts nunmehr gesetzlich vorgeschrieben. Die Fachabteilung Betriebliche Altersvorsorge der Bankshop AG berichtete dazu in ihrer Veröffentlichung vom 19. Juni 2022 bereits vorab.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge, der möglichen Gehaltsumwandlung, den Arbeitgeberzuschüssen von mindestens 15 % sowie entsprechenden Steuerersparnissen kann so – abhängig von der individuellen Laufzeit des betrieblichen Altersvorsorge-Vertrags – zur gesetzlichen Rente ein ordentlicher Betrag dazu kommen. Die betriebliche Altersvorsorge ist zudem durch den gesetzlichen Rahmen neben den Renditeaussichten ein recht sicherer Weg, für das Alter vorzusorgen.
Der beschriebene gesetzliche Rahmen sichert auch, dass die Betriebsrente den eigenen Erwerbsweg mitgeht und problemlos auf einen möglichen neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Somit kann die Betriebsrente das Arbeitsleben nachzeichnen und bleibt dennoch flexibel: Denn man kann sich später entscheiden, zu welchem Zeitpunkt man in Rente gehen will. Auch die Form der Auszahlung kann zum Auszahlungszeitpunkt entschieden werden: als Einmalbetrag oder monatliche Rente.
Die Bankshop AG informiert ihre Kunden generell ausführlich über die möglichen Varianten und Vorteile der Betriebsrente sowie über alle Fragen rund um die Rentenzahlung und die mögliche geringere Steuerpflicht. Das ist in unsicheren Zeiten wie diesen unendlich wichtig.“