Frage: Sie haben sich 1992 als Richter am Landgericht Lübeck einen Namen gemacht. Ihre Entscheidung, dass man Cannabis mit Alkoholika und Nikotin rechtlich gleich setzen müsse, sorgte für große Aufregung. Kritiker unterstellten Ihnen, dass Sie Deutschland im Drogensumpf untergehen lassen wollten. Wie bewerten Sie aus heutiger Sicht diese damalige Entscheidung? Und wie weit steht es mit der Drogenpolitik in Deutschland?
Antwort: Die Entscheidung war richtig und notwendig. Wer vom Drogenelend redet, meint in Wahrheit das Elend der Drogenpolitik. Diese Politik ist davon gekennzeichnet, dass nicht mit Gründen argumentiert, sondern mit Abgründen um sich geworfen wird. Die zurzeit noch geltende Prohibitionspolitik hat versagt. Sie ist kontraproduktiv und für eine Vielzahl der Probleme verantwortlich, die sie angeblich bekämpfen will. Eine Lösung des Drogenproblems – insbesondere als Gesundheitsproblem – ist nicht in Sicht. Bei der Diskussion um eine »neue Drogenpolitik« geht es daher nicht um eine Lösung, sondern lediglich um die Frage der Schadensminimierung – mehr ist nicht möglich.
In der Drogenpolitik gibt es keinen Königsweg, aber viele Holzwege. Ein Holzweg ist der Einsatz des Strafrechts als Mittel der Gesundheitspolitik. Gesundheitliche Probleme lassen sich nicht mit Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Gefängnis lösen. Vielmehr sind für diese Bereiche Mediziner und Krankenhäuser zuständig. Dies ist eine Erkenntnis, die weltweit zunehmend zu einer veränderten Drogenpolitik führt – weg von der Prohibitionspolitik zu einer rationalen auf Schadensminimierung ausgerichteten Sichtweise.
So stellen einige Staaten Lateinamerikas das Drogenverbot grundsätzlich in Frage. In Uruguay wird Marihuana – staatlich kontrolliert – produziert und verkauft. Die Promotoren dieser Reform werben nunmehr weltweit für ihre Vorschläge. Sie sollen 2016 auf einer UN-Vollversammlung thematisiert werden.
Auch in den USA bröckelt die Front der Verbotspolitik gewaltig. Der Spiegel schreibt in einem zu Beginn des Jahres erschienenen Artikel sogar vom »Kifferparadies USA«. So haben jüngst die Bundesstaaten Colorado und Washington den Konsum von Marihuana und den Anbau der Hanfpflanze für den privaten Genuss von der strafrechtlichen Verfolgung befreit. In zahlreichen anderen Bundesstaaten ist Marihuana zumindest für den medizinischen Gebrauch legalisiert. Damit ist das strikte Prohibitionsverbot in fast der Hälfte der Bundesstaaten der USA mehr oder weniger gelockert. Der Spiegel schreibt hierzu: »Déja-vu: Wie einst die Alkoholprohibition wird auch die gesetzliche Verteufelung von Cannabis zu einem Relikt amerikanischer Sittengeschichte«.
In der Bundesrepublik sind solche neuen Sichtweisen bei SPD und CDU, die bislang die rechtlichen Rahmenbedingungen der Drogenpolitik bestimmen, auf taube Ohren gestoßen. Das muss sich ändern.
Frage: Die Diskussion über die Zulassung von Drogen zumindest für medizinische Zwecke als Schmerzmittel könnte als ein kleiner Schritt zur Annährung an Ihr Plädoyer hin zur Aussetzung der Strafverfolgung von Drogenbesitz und Konsum gewertet werden. Schafft dies aber nicht erst recht Schlupflöcher für eine missbräuchliche Ausnutzung von rechtlichen Regelungen. Und sind damit nicht wieder rechtliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen z.B. durch verschreibende Ärzte vorprogrammiert?
Antwort: Zunächst ist in Erinnerung zu bringen, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest den Drogenbesitz bei geringen Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch grundsätzlich von der Strafverfolgung ausgenommen hat. Insoweit hat die Entscheidung des Landgerichts Lübeck für ein Zurückdrängen des Strafrechts schon Erfolg gehabt. An diesem Ergebnis kann auch eine uneinsichtige Politik nichts mehr ändern. Daran hindert sie unsere Verfassung.
Das ist jedoch nicht ausreichend.
Es ist nunmehr dringend an der Zeit, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die segensreichen Wirkungen von Hanfprodukten auf den medizinischen Bereich ausgeweitet werden. Es gibt mindestens zehn anerkannte medizinische Indikationen, bei denen Cannabis als wirksames Therapeutikum eingesetzt werden kann. Das Verwaltungsgericht Köln hat demgemäß jüngst entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei Schmerzpatienten sogar der Eigenanbau von Hanf zulässig ist. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine vernunftgeleitete Drogenpolitik.
Der Umstand, dass bei einer Anwendung im medizinischen Bereich die Anwendungsvoraussetzung im Einzelfall verletzt werden können, ist kein zureichender Grund, deswegen auf den medizinischen Einsatz dieses Produktes zu verzichten. Man verzichtet ja auch nicht auf den Bau von Autos, nur weil die Vorschriften über die TÜV-Zulassung missbräuchlich umgangen werden können.
Frage: Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2013 253.525 Rauschgiftdelikte festgestellt. Würde die Legalisierung von Drogen bisher kriminell wirkende Hehler-Strukturen durchbrechen? Könnte mit dieser Öffnung auch der Reiz des Verbotenen abnehmen? Ist die Gesellschaft bereits reif für diesen offenen Umgang mit Rauschmitteln?
Antwort: Eine Legalisierung von Drogen – unter staatlicher Kontrolle – wäre für diesen Geschäftsbereich der organisierten Kriminalität der größte denkbare Schlag. Mit einem solchem Schritt wäre dem Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität der Boden entzogen.
Der kontraproduktive Effekt einer Prohibitionspolitik hat sich schon in den USA in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts gezeigt, als dort der Handel und die Herstellung von Alkohol unter Strafe standen. Diese Prohibitionspolitik hat Al Capone und die organisierte Kriminalität zu märchenhaften Reichtum verholfen.
Daneben hätte ein solcher Richtungswechsel in der Drogenpolitik weitere schadensmindernde Konsequenzen: Er würde nicht nur zu einem Wegfall der Straftaten führen, die die organisierte Kriminalität zur Aufrechterhaltung dieses Geschäftszweiges begeht (Mord, alle Formen der Körperverletzung, Erpressung usw.), sondern auch die Beschaffungskriminalität weitgehend eliminieren.
Daneben könnte eine kontrollierte Freigabe auch eine kontrollierte Reinheit der entsprechenden Substanzen sicherstellen. Zurzeit ist es so, dass die hohe Mortalitätsrate bei harten Drogen in erster Linie auf verunreinigten „Stoff“ zurückzuführen ist.
Schließlich könnte eine kontrollierte Freigabe – zumindest bei den weichen Drogen – auch dazu führen, jungen Menschen in der Pubertät den für diesen Entwicklungsabschnitt typischen „Reiz des Verbotenen“ zu nehmen. Wir wissen durch vielfältige Untersuchungen, dass junge Menschen in diesem Lebensabschnitt besonders dazu neigen, sich durch Verbote nicht abschrecken zu lassen, sondern sich – im Gegenteil – durch das Überschreiten eines Verbotes angezogen fühlen. Sie testen so Grenzen aus und formen darüber auch – im Protest gegen die Verbotswelt der Eltern – ihre Persönlichkeitsentwicklung.
Für eine solche Drogenpolitik gibt es zurzeit in Deutschland – zumindest im politischen Bereich – keine Mehrheiten. Das bedeutet jedoch nicht, darauf zu verzichten, in der Bevölkerung für entsprechende Mehrheiten zu kämpfen. Gibt es dort entsprechende Mehrheiten, wird es sie auch in der Politik geben. In den USA sind die Veränderungen auch nicht durch die Politik, sondern allein durch entsprechende Volksbefragungen in den einzelnen Bundesstaaten zustande gekommen. Das macht Mut, auch in Deutschland für eine veränderte Drogenpolitik zu kämpfen. Schließlich leben wir in der Epoche der Postaufklärung, in der die Vernunft über emotionsgesteuerte Polemik die Oberhand behalten sollte.
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Das Interview führte: Michael Lindner/BFW Leipzig