Den Auftakt macht Tagungsleiter Prof. Dr. Herbert Bender, Leiter der Einheit Gefahrstoffmanagement bei BASF SE, mit einem Vortrag zur Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung. Er thematisiert die Grundkonzeption der am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Neufassung, die neuen Regelungen zur Gefährdungsermittlung sowie das neue Schutzmaßnahmenkonzept und gibt praktische Umsetzungsempfehlungen.
Es folgt ein Vortrag zum erweiterten Sicherheitsdatenblatt mit der Frage, ob dieses eine Hilfestellung für die Praxis darstellt. Dabei geht der Referent auf die Verbindlichkeit der Expositionsszenarien und des „Derived No-Effect Level“ (DNEL) ein und klärt, wie vorzugehen ist, wenn eigene Risikomanagementmaßnahmen (RMM) von vorgegebenen abweichen.
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung bildet das Thema REACH und nachgeschaltete Anwender. Wer weder Hersteller, Importeur, Händler oder Verbraucher ist und im Rahmen seiner industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff oder eine Zubereitung verwendet, ist auch von der europäischen REACH-Verordnung betroffen. Der Referent klärt die Bedeutung der identifizierten Verwendungen, vermittelt Praxiserfahrungen und beantwortet u.a. Fragestellungen dazu, wie vorzugehen ist, wenn die eigene Verwendung nicht aufgeführt oder nicht unterstützt wird.
Wie die Umsetzung von GHS in die betriebliche Praxis am Besten vorzunehmen ist, bildet den nächsten Themenschwerpunkt des Praxistages. Wie ist es mit der innerbetrieblichen Kennzeichnung? Welche Praxisprobleme können bei der innerbetrieblichen Umsetzung auftauchen? Wie geht das mit den Betriebsanweisungen? Was ist der Stand bei den Rechtsfolgen? All dies wird in dem Vortrag ausführlich besprochen und mit Übungsbeispielen versehen.
Der Vortrag über die neue DGUV Vorschrift 2 bildet den Abschluss des „Praxistags Gefahrstoffe 2011“. Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ führt ein vollkommen neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ein. Künftig setzt sich die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus zwei Komponenten zusammen: Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Einzelheiten, z.B. zu den Leistungskatalogen auf der Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung erfahren die Teilnehmer am 18. Mai 2011 in Wiesbaden.
Orte, Termine und Teilnehmergebühren:
Der Praxistag findet am 18. Mai 2011 in Wiesbaden statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 690,- Euro zzgl. MwSt.