Doch nicht nur, dass es sich dabei um unrealistische und unseriöse Angebote handelt. Die meisten dieser Arbeitgeber halten sich auch nicht an das Heimarbeitsgesetz, kümmern sich nicht um ihre Mitarbeiter.
Hier deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten zum Heimarbeitsgesetz im Ãœberblick:
Was regelt das Heimarbeitsgesetz? Das Heimarbeitsgesetz, kurz HAG, ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses führt verschiedene Rechte und Pflichten für alle Beteiligten. Wie in Paragraph 1 des HAG beschrieben, gilt das Gesetz für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister und Hausgewerbetreibenden gleichgestellte Personen. In mehreren Abschnitten erklärt das HAG zudem die zuständigen Behörden, allgemeine Schutzvorschriften, den Arbeitszeitschutz sowie Entgelte, Kündigungen und Ordnungswidrigkeit. Eine ausführliche Version des Gesetzestextes kann online auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz eingesehen werden.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber? Arbeitgeber müssen zum einen das Gewerbeamt oder das Amt für Arbeitsschutz darüber informieren, dass sie Heimarbeit anbieten. Ferner sind sie verpflichtet, den Ämtern ihre Beschäftigten mitzuteilen. Wer dies wie unseriöse Anbieter nicht tut, beschäftigt Heimarbeiter mitunter schwarz. Ebenso wenig sollte Paragraph 7a des HAG missachtet werden. Dieser schreibt vor, dass Heimarbeiter „vor Aufnahme der Beschäftigung über die Art und Weise der zu verrichtenden Arbeit, die Unfall- und Gesundheitsgefahren“ aufzuklären sind. Darüber hinaus sind Tarifverträge, Mindestlöhne und andere Entlohnungsvorgaben fest im HAG verankert. Hat ein Arbeitgeber die Beschäftigung dem Amt für Arbeitsschutz gemeldet, überprüft dieses regelmäßig, ob alle Bestimmungen eingehalten werden und ausreichend Lohn gezahlt wird. Sollte das nicht gewährleistet sein, sind hohe Nachzahlungen noch die geringste Strafe. Im schlimmsten Fall darf keine Heimarbeit mehr angeboten werden oder der Auftraggeber muss für bis zu einem Jahr ins Gefängnis.
Welche Rechte und Pflichten haben Heimarbeiter? Neben den Rechten und Pflichten für Arbeitgeber, gibt es auch eine Reihe davon für Heimarbeiter. So sind Arbeitnehmer dazu angehalten, Buch über ihre Aufträge zu führen, Rechnungen an den Arbeitgeber zu stellen und diese für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. Denn am Ende des Jahres muss ordnungsgemäß eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt geschickt werden, die detailliert alle Einnahmen auflistet. Was viele außerdem nicht wissen: Dem Heimarbeiter stehen neben dem erwähnten Arbeitsschutz auch ein Kündigungsschutz, Sozialleistungen und sogar ein gesetzlich geregelter Mutterschutz zu.
Wie ist das Heimarbeitsgesetz entstanden? Im Jahr 1911 zum ersten Mal im Hausarbeitsgesetz verankert, wurde die Heimarbeit in den 1920ern mit Bestimmungen zu Mindestlöhnen und Sozialversicherung weiter gestärkt. Es folgten zusätzliche Reformen vor und nach dem zweiten Weltkrieg, die schließlich 1951 das Heimarbeitsgesetz in seiner heutigen Fassung hervorbrachten.
Ist das Heimarbeitsgesetz ein Allheilmittel? Zwar beinhaltet das HAG eine breite Palette an Vorschriften. Doch diese greifen nicht immer. Etwa wenn ein Auftraggeber versucht, das Gesetz zu umgehen, um so Lohnnebenkosten zu sparen. Wichtige Informationen über diese schwarzen Schafe liefern die Verbraucherzentralen. Als Faustregel aber gilt: Heimarbeit erfordert keine Subunternehmer, wie manche glauben machen wollen. Weitere Informationen zum Thema Heimarbeit finden Sie auf Heimarbeit.de.