Imcopa International Cayman Ltd. (der „Emittent“) und Imcopa
Importacao, Exportacao Industria e Oleos S.A. (der „Garant“ bzw.
„Imcopa“) veröffentlichen diese Pressemeldung, um die Eigentümer (die
„Anteilseigner“) der 10,375-prozentigen Anleihen im Gesamtwert von
100.000.000 USD mit Fälligkeit im Jahr 2009 (ISIN: XS0275709094) (die
„Anleihen“) des Emittenten über den aktuellen Stand des
aussergerichtlichen Reorganisierungsplans (der
„Reorganisierungsplan“) in Kenntnis zu setzen.
Nach erfolgreicher Einholung von Einverständniserklärungen im
Oktober 2010 (die „Einholung von Einverständniserklärungen“) begann
Imcopa damit, sich um eine Bestätigung des vorgeschlagenen
aussergerichtlichen Reorganisierungsplans (der
„Reorganisierungsplan“) nach brasilianischem Gesetz zu bemühen. Um
den Reorganisierungsplan richterlich bestätigen (homologacao) lassen
zu können, war laut brasilianischem Gesetz zunächst die Zustimmung
von drei Fünfteln aller Kreditoren erforderlich, die sich im Besitz
der betroffenen Anlageklassen von Imcopa befanden. Die Absegnung des
aussergewöhnlichen Beschlusses zur Unterstützung des
Reorganisierungsplans seitens der Anteilseigner war nach der
erfolgreichen Einholung von Zustimmungserklärungen für Imcopa
ausreichend, um im Namen seiner nicht abgesicherten Gläubiger einen
Antrag auf richterliche Bestätigung (homologacao) des
Reorganisierungsplans vor einem brasilianischen Gericht stellen zu
können.
Am 16. Mai 2011 erteilte das brasilianische Gericht dem
Reorganisierungsplan seine richterliche Bestätigung (homologacao).
Entsprechend des brasilianischen Gesetzes sind die Bestimmungen des
Reorganisierungsplans demzufolge für alle abgesicherten wie auch
nicht abgesicherten Gläubiger von Imcopa einschliesslich aller
Anteilseigner rechtskräftig. Bestimmte Geschäftsbedingungen bezüglich
der Anleihen, die im Treuhandvertrag vom 27. November 2006 sowie in
dazugehörigen Änderungen durch die jeweiligen Treuhandverträge vom
28. Dezember 2007, 2. Juni 2008, 10. November 2009 und 26. Oktober
2010 enthalten sind, traten bei richterlicher Bestätigung
(homologacao) des Reorganisierungsplans in Kraft. Imcopa widmet sich
nun mit Nachdruck der Umsetzung der im Reorganisierungsplan
festgelegten Schritte.
„Imcopa ist sehr glücklich, den Erhalt der richterlichen
Bestätigung in Bezug auf den Reorganisierungsplan melden zu können“,
so Frederico Jose Busato Jr., der Chief Executive Officer von Imcopa.
„Es ist uns gelungen, einen sehr schwierigen Zeitraum hinter uns zu
bringen, der nicht nur für unser Unternehmen, sondern auch für die
Weltwirtschaft erhebliche Herausforderungen mit sich brachte. Unserem
Restrukturierungsplan, der einerseits fair für unsere Kreditoren ist
und Imcopa andererseits die Möglichkeit bieten wird, seine Stellung
als weltweit führender Verarbeiter von gentechnikfreien Sojabohnen in
der Branche zu behaupten, wurde schliesslich zugestimmt.“
Kontaktinformationen für Investoren:
ri@imcopa.com.br
Pressekontakt:
Andre Tomazi +55-41-2141-9667