Im Ernstfall gut versichert – Seminarveranstaltung der Atlanticlux Lebensversicherung S.A.

Krankheiten können teuer werden. Schon eine einfache Operation kostet mehrere Tausend Euro. Komplizierte Behandlungen schlagen schnell mit sechsstelligen Beträgen zu Buche. Komplikationen, Fehler und Pech können jeden im Ernstfall treffen, da hoffen alle auf ein gesundes Gesundheitssystem. Die gesetzliche Krankenkasse bietet einen Schutz vor immensen Kosten. Zudem zählt sie zu den Pflichtversicherungen und besteht als eine der wichtigsten Säulen des bundesdeutschen Sozialsystems. Im Rahmen einer Seminarveranstaltung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A., begrüßt Niederlassungsleiter Hendrik Lehmann, Versicherungsexperte, im Besonderen die Schulabgänger, deren Eltern und zukünftigen Arbeitnehmer, die zu dieser Veranstaltung in den Räumen der ATLANTICLUX in Saarbrücken eingeladen wurden. Die Atlanticlux Lebensversicherung S.A. ist spezialisiert im Bereich Vorsorge-Management, Altersvorsorge, Zusatzversicherungen und Vermögensinvestment. Mit Unterstützung von Versicherungsexperten zum Thema Krankenversicherung, startet die Atlanticlux für Berufsstarter eine neue Seminarreihe. Welcher Zeitpunkt ist der richtige, um an die Vorsorge und den Versicherungsschutz zu denken?

Herr Lehmann hierzu: „Bereits bei der Geburt des Kindes werden wichtige Entscheidungen für die Vorsorge und den Versicherungsschutz für den Nachwuchs umgesetzt und mit den Jahren des Wachsens angepasst. Ein neuer Einschnitt entsteht spätestens, sobald die großen Kinder die Schule verlassen und sich in die Ausbildung, das Studium oder zu einem Auslandsaufenthalt entscheiden.“

Wichtig: Die richtige Wahl der Krankenkasse

Der Versicherungsreferent erläutert den Teilnehmern: Getragen wird die gesetzliche Krankenversicherung von den Kranken-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen. Letztere werden von größeren Unternehmen in eigener Regie geführt. Seit 1996 kann sich jeder Beschäftigte bei der Gesellschaft seiner Wahl versichern lassen, führt Herr Lehmann die Teilnehmer in das Seminar ein. Aufgrund dieser Konkurrenzsituation sind die Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen deutlich geringer geworden. Galt früher die Regel, dass die allgemeinen Ortskrankenkassen allenfalls die vorgeschriebenen Basisleistungen erbrachten, die Ersatzkassen die eigenen Bereiche großzügiger agierten und die Betriebskrankenkassen im Interesse ihres Unternehmens besonders freigiebig bei der Mittelvergabe waren, gibt es jetzt nur noch in Einzelfällen gravierende Unterschiede. Dies gilt auch bei den Beiträgen. Die Sätze sind zwar unterschiedlich hoch, jedoch zeigt die Erfahrung mit dem neuen Recht, dass eine heute noch billige Kasse morgen schon teuer sein kann und umgekehrt.

Wer ist bei wem mitversichert?

Diese Frage beschäftigt die Familien und der Referent hierzu: „Kinder werden grundsätzlich im Rahmen der Familienversicherung dort versichert, wo die Hauptversicherung besteht. Sind beide Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, hat man das Wahlrecht, d. h. das Mitglied bestimmt die Krankenkasse, die für die Familienversicherung zuständig sein soll. Nicht mitversichert sind Kinder jedoch, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte eines Mitglieds selbst nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Außerdem muss sein Gesamteinkommen im Monat die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen und dieses regelmäßig höher sein, als das Gesamteinkommen des Mitglieds.“

„Ja, wer ist denn überhaupt pflichtversichert?“, fragt Herr Lehmann und unter den Teilnehmern wird diskutiert.

Pflichtversichert: Wer gehört dazu?

Die meisten Angehörigen der gesetzlichen Krankenversicherung sind sogenannte Pflichtversicherte. Dazu zählen alle Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsverdienst eine bestimmte jährliche Höchstgrenze nicht überschreitet. Ebenfalls pflichtversichert sind Studenten der staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, soweit sie das 14. Fachsemester noch nicht abgeschlossen und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Des Weiteren Auszubildende und Personen, die den zweiten Bildungsweg einschlagen, Praktikanten sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Die Pflichtversicherung gilt darüber hinaus selbst für selbstständige Künstler und Publizisten, sofern sie den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes unterliegen, landwirtschaftliche Unternehmer und hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige. Zum Kreis der Pflichtversicherten zählen aber auch Rentner, wenn sie über einen längeren Zeitraum Pflichtmitglied der Versicherung gewesen waren, und Bezieher von Vorruhestandsentgelt sowie Arbeitslose.

Weitere Beispiel wurden genannt und unter den Teilnehmern diskutiert. Die Berufsstarter und deren Familien interessierte vor allem, wie man vorgehen muss, um die richtige Versicherung herauszufinden. Welche Spezialtarife für wen gelten und welche Zusatzversicherungen in welchem Fall vonnöten sind. Die Teilnehmer gingen in dem Bewusstsein auseinander, neue Erkenntnisse in dem oftmals verwirrten Versicherungsdschungel gefunden zu haben. Die Teilnehmer wünschten weitere Seminarveranstaltungen zu diesen Themen.

V.i.S.d.P.:

Hendrik Lehmann
Niederlassungsleiter
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Weitere Informationen unter:
http://www.atlanticlux.de