Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. August
2015 die liechtensteinischen Mitglieder des Prüfungsausschusses zur
Durchführung von Kontrollen nach dem Abkommen zwischen Liechtenstein
und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern
bestellt.
Liechtenstein und Österreich bestellen jeweils zwei Mitglieder in
den Prüfungsausschuss sowie alternierend jeweils für eine
Prüfungssession den Vorsitzenden. Im ersten Jahr führt Liechtenstein
den Vorsitz. Für die erste Prüfungsperiode wurde Andreas Batliner,
Rechtsanwalt aus Vaduz, zum Vorsitzenden bestimmt. Die weiteren
Mitglieder von liechtensteinischer Seite sind Martin Wenz,
Universität Liechtenstein, sowie Siegbert Lampert, Rechtsanwalt aus
Vaduz.
Ausschussmitglieder sollen unabhängige natürliche Personen sein,
die entweder die Voraussetzungen für die Ausübung richterlicher
Aufgaben in ihrem Land erfüllen oder Fachpersonen von allgemein
anerkannter Kompetenz sind. Angehörige der jeweiligen zuständigen
Behörden können keinesfalls Mitglieder des Prüfungsausschusses sein.
Eine Prüfungssession umfasst die Prüfung von 10% der als
intransparent registrierten Strukturen mit österreichischem Bezug,
maximal 20 Fälle pro Prüfungssession. Die Prüfung erfolgt anhand der
in Art. 2 Abs. 2 Bst. b des Abkommens definierten Kriterien.
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