Die Regierung hat am 24. März die veränderte
Ausgangslage zur Finanzierung des grenzüberschreitenden Projekts
S-Bahn FL.A.CH zur Kenntnis genommen. Aufgrund offener Fragen zur
Finanzierung des Projekts seitens Österreichs kann der geplante
Verpflichtungskredit mit dem hälftigen Anteil Liechtensteins an den
Projektkosten nicht wie vorgesehen im Juni-Landtag behandelt werden.
Das vorliegende behördlich genehmigte Projekt S-Bahn FL.A.CH
erachtet die Regierung als wichtiges Infrastrukturvorhaben für
Liechtenstein und die Region. Die Regierung steht weiterhin hinter
der einvernehmlich abgestimmten Vereinbarung zur Finanzierung aus dem
Jahr 2012. Diese beinhaltet Investitionen von 90 Mio. EUR auf
liechtensteinischem Staatsgebiet, welche je hälftig von Österreich
und Liechtenstein getragen werden sollen und wurde bis Februar 2015
von keiner Seite in Frage gestellt.
Anlässlich des Treffens zwischen Regierungsrätin Marlies
Amann-Marxer und Österreichs Verkehrsminister Alois Stöger am 20.
März 2015 in Innsbruck legte die österreichische Seite dar, dass sie
die vorliegende Finanzierungsvereinbarung in Frage stellt und mit
einer erweiterten Finanzierungslösung zu Unterhalt, Betrieb und
Erneuerung der Strecke verknüpft. Die veränderte Ausgangslage wird
von Liechtensteins Regierung dahingehend beurteilt, dass die
Grundlage für einen Verpflichtungskredit somit nicht mehr gegeben
ist. Aufgrund dessen kann der angekündigte Bericht und Antrag nicht
wie geplant im Juni-Landtag behandelt werden.
Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer zeigte sich
verständlicherweise enttäuscht von den Aussagen aus Wien, ist aber
überzeugt, dass es für die S-Bahn in Liechtenstein eine Fortsetzung
geben wird: „Beide Regierungen sind in der Sache nach wie vor von der
Sinnhaftigkeit des Projekts überzeugt“, so die zuständige Ministerin,
„doch leider besteht derzeit kein Konsens mehr bezüglich der
Finanzierung“.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Jeannine Preite-Niedhart, Generalsekretärin
T +423 236 60 93