Das mit Österreich abgeschlossene Abkommen über die
Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Abgeltungssteuerabkommen) ist
seit 1. Januar 2014 in Kraft. Auf dieser Grundlage wurden in der
Vergangenheit unversteuerte Vermögenswerte von österreichischen
Steuerpflichtigen regularisiert und damit die Erfüllung der
Steuerpflicht österreichischer Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein
sichergestellt. Erfasst wurden dabei nicht nur liechtensteinische
Bankkonten, sondern auch Vermögenswerte, die von österreichischen
Steuerpflichtigen über Stiftungen oder andere Vermögensstrukturen
gehalten werden. Das Abkommen sieht zur Regularisierung entweder die
Meldung von Namen und Vermögenswerten oder die Leistung einer
pauschalen Abgeltungssteuer vor. Für die Zukunft wird mittels dieser
beiden Möglichkeiten des Abgeltungssteuerabkommens die Erfüllung der
Steuerpflicht österreichischer Kunden in Liechtenstein
sichergestellt.
Von Juli 2014 bis Juni 2015 erfolgen monatlich Zahlungen von
Liechtenstein nach Österreich zur Regularisierung von unversteuerten
Vermögen sowie Meldungen von offengelegten Vermögen. Bis Ende
Dezember 2014 wurden rund 242,8 Millionen Euro an Österreich
überwiesen. Im Rahmen der 7–288 freiwilligen Meldungen wurden
Vermögenswerte von rund 850,7 Millionen Euro offengelegt.
Liechtenstein und Österreich stellen in einer ersten
Zwischenbilanz das gute Funktionieren des Abkommens fest. Beide
Länder zeigen sich zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen.
Liechtenstein und Österreich haben zudem vereinbart, über die Frage,
welche Bestimmungen im Abkommen aufgrund des anstehenden Ãœbergangs
zum automatischen Informationsaustausch nicht mehr erforderlich sind
Gespräche zu führen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09