Ein interessantes Urteil hat nun das OLG Schleswig zum Verkehrsunfallrecht gefällt.
Danach kann das bewusst wahrheitswidrige Bestreiten eines Verkehrsunfalls den Schmerzensgeldanspruch des Unfallopfers erhöhen.
Ein Motorradfahrer verunfallte vorliegend auf einer Fähre aufgrund falscher Anweisungen des Fährenpersonal, sodass das Hinterrad abbrach und der Fahrer stürzte. Er zog sich Verletzungen an der Schulter zu. Die Beklagten Verkehrsbetriebe behaupteten später wahrheitswidrig, es habe mit dem Belag der Fähre keine Probleme gegeben und der Kläger sei wohl aufgrund Unachtsamkeit gestürzt. Aus dem Bordbuch der Fähre ergab sich dann aber, dass dem Personal bekannt war, dass das Deck bei Regen und Tau sehr glatt war und dass Unfallgefahr bestand.
Trotzdem trug man vor, der Belag sei einwandfrei gewesen.
Dies kam die Beklagte teuer zu stehen, wurde aufgrund dieser schlicht falschen Behauptungen das Schmerzensgeld am Ende um 500 Euro erhöht.OLG Schleswig (Az.:7 U 15/12)
Der Fall zeigt, dass im Bereich des Schmerzensgeldes nicht allein die Verletzung von Relevanz ist, sondern auch das sog. „Nachtatverhalten und Regulierungsverhalten“ des Schädigers.
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